Die Hauptaufgabe des Bereiches Pflanzenschutztechnik besteht in der Koordination der amtlichen Pflichtkontrolle von Pflanzenschutzgeräten, dem sogenannten "Spritzen-TÜV". Die Pflanzenschutzgerätekontrolle wird in Hessen von amtlich anerkannten Kontrollbetrieben angeboten. Diese führen die Gerätekontrolle gem. § 16 Abs. 4 PflSchG nach der RiLi 3-1.0 des JKI bzw. EN ISO 16122 im Auftrag des Pflanzenschutzdienstes durch.
Weitere Aufgabengebiete sind:
- Beratung zur Düsenwahl
- Beratung zum Anwenderschutz
- Beratung zum Einsatz von nichtchemischen Verfahren zur Unkrautbekämpfung auf versiegelten Flächen