Aktuelle Informationen zum Schutz der Gesundheit des Anwenders

Anwenderschutz richtet sich nach verwendetem Pflanzenschutzmittel

Bei der sachgerechten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist eine geeignete Schutzausrüstung zu tragen, um gesundheitliche Risken vom Anwender abzuwenden.

Der nötige Anwenderschutz steht als Anwendungshinweis auf der Verpackung des verwendeten Pflanzenschutzmittels. Er ist abhängig vom Pflanzenschutzmittel, der Formulierung, dem Anwendungsgebiet und der Art der Anwendung. Der Anwenderschutz richtet sich auch nach der Tätigkeit: Ansetzen der Spritzbrühe, Anwendung, Reinigung des Spritzgerätes und Nachfolgearbeiten.

Zur Schutzausrüstung können folgende Teile gehören: Schutzanzug, Handschuhe, Kopfschutz, Schutzbrille, Atemschutzmaske, Gummischürze und festes Schuhwerk.

Linksammlung:

Ergänzung zur Schutzausrüstung:

In der Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) werden Anforderungen an Arbeitskleidung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln vorgegeben. Eine Überprüfung der Faktenlage hat ergeben, dass eine Mindeststoffdichte (Grammatur) von 245 g/m² für entsprechende Arbeitskleidung ausreichend ist. Der bisher geltende Mindestwert von 250 g/m² wird somit ab sofort leicht abgesenkt. Durch die Anpassung des Wertes der Mindeststoffdichte an einen gängigen Marktstandard für Mischgewebe wird das Angebot an Arbeitskleidung, die den Anforderungen des BVL entspricht, maßgeblich erweitert. Die Grammatur von Arbeitskleidung ist am Produkt vermerkt oder kann im (online-) Handel erfragt bzw. eingesehen werden. Quelle: BVL -Fachmeldung vom 20.07.20

Vorsicht beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln BZL
Vorsicht beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln BZL

beim Ansetzen der Spritzbrühe

Beim Umgang mit den konzentrierten Mitteln besteht für den Anwender das höchste gesundheitliche Risiko. Je nach Auflage des Pflanzenschutzmittels müssen besonders die Hände, der zugewandte Oberkörper und die Augen geschützt werden. Empfehlenswert ist generell das tragen von Schutzhandschuhen, langer Arbeitskleidung und eine Schutzbrille bei der Handhabung von flüssigen und stäubenden Pflanzenschutzmitteln.

Je nach Auflage gehört dazu:

  • Handschuhe
  • Schutzanzug + festes Schuhwerk
  • Ärmelschürze und lange Arbeitsbekleidung + festes Schuhwerk
  • Schutzbrille
  • Atemschutz

Ärmelschürze in Kombination mit Schutzbrille, Schutzhandschuhen und festem Schuhwerk

Einwegschutzanzug in Kombination mit Schutzbrille und Schutzhandschuhen

Schutzanzug mit Vollmaske und schutzhandschuhen

Ärmelschürze in Kombination mit Schutzbrille, Schutzhandschuhen, Maske und festem Schuhwerk

Ärmelschürze Vorderseite

Ärmelschürze Rückseite

Atemschutzmaske

festes Schuhwerk - Gummistiefel

Anwendung in der Landwirtschaft

Bei der Anwendung im Traktor ist je nach Kabinentyp kein gesonderter Anwenderschutz erfoderlich, siehe Übersicht und Fachmeldung vom BVL. Eine Verschmutzung des Innenraumes mit Chemikalien ist auf jedenfall zu vermeiden, die benutzte Pflanzenschutzausrüstung soll in einem Behältnis außen am Schlepper mitgeführt werden. Bei Tätigkeiten im behandelten Bestand ist die vorgeschriebene Schutzausrüstung zu tragen, bzw. lange Arbeitskleidung kombiniert mit der Ärmelschürze. Der Hautkontakt soll vermieden werden.

 

Je nach Auflage gehört dazu:

  • lange Arbeitsbekleidung + festes Schuhwerk
  • bei Kabinentyp 1 ist je nach Pflanzenschutzmittel die komplette Schutzausrüstung erforderlich
  • bei Kabinentyp 2 ist je nach Pflanzenschutzmittel ein Atemschutz erforderlich
  • bei Kabinentyp 3 und 4 ist kein gesonderter Anwenderschutz erforderlich außer bei gasförmigen Schadstoffen, hier bieten ausschließlich Kabinen der Kategorie 4 ausreichenden Schutz.

Folgende Symbole finden Sie auf zertifizierter Anwerschutzbekleidung bzw. zertifizierter Arbeitsbekleidung:

EN 374 EN 374 EN 14605 Typ 3 EN 14605 Typ 4
Erlenmeyerkolben Erlenmeyerkolben mit Blatt flüssigkeitsdicht spraydicht

 

 

 

Die persönliche Schutzausrüstung kann aus folgenden Teilen bestehen:

Siehe Anwendungsbestimmungen auf der Pflanzenschutzmittelgebrauchsanweisung

Bezeichnung Details

Auflagen

Auswahl

Symbol Zertifiziert nach

Handschuhe (wiederverwendbar)

  • beim Umgang mit unverdünnten Mitteln, behandeltem Saatgut
  • beim Befüllen der Pflanzenschutzspritze
  • bei der Anwendung der Mittel
  • bei der Reinigung der Geräte
  • bei Behebung von Gerätestörungen
  • Kontrollen oder Maßnahmen an den behandelten Kulturpflanzen während der Behandlung
  • mind. 29 cm lang
  • Laugen- und Säurebeständig
  • Chemikalienschutzhandschuh aus Nitril

SS110, SS120, SS1201, SS202

SF177 bis SF179

SF182 bis SF1891

SF272, SF273, SF275

Handschuhe

ISO 18889 G2

EN ISO 374 Type A

 

Handschuhe (einmal verwendbar)

  • bei Nachfolgearbeiten
  • bei Behebung von Gerätestörungen
  • Kontrollen oder Maßnahmen an den behandelten Kulturpflanzen während der Behandlung
  • leicht, flexibel und dünn

SS110, SS120, SS1201, SS202

SF177 bis SF179

SF182 bis SF1891

SF272, SF273, SF275

Handschuhe

ISO 18889 G1

EN ISO 374 Type C

Teilbeschichtete Handschuhe

  • bei Nachfolgearbeiten in der behandelten Kultur
  • Textilhandschuhe teilbeschichtet auf Handfläche und Fingerkuppen

SF179

SF190

Sf275

Handschuhe

ISO 18889 GR

EN ISO 374 Type C

Schutzanzug (wiederverwendbar)

  • beim Umgang mit unverdünnten Mitteln, behandeltem Saatgut
  • beim Befüllen der Pflanzenschutzspritze
  • bei der Anwendung der Mittel
  • bei der Reinigung der Geräte
  • bei Behebung von Gerätestörungen
  • bei Nachfolgearbeiten in der behandelten Kultur
  • bestehend aus Latzhose und Jacke mit Kapuze oder als Einteiler
  • feste Materialien die in der Waschmaschine gewaschen werden können
  • Laugen- und Säurebeständig
  • Materialien und Nähte sind dicht gegen das Durchdringen von Flüssigkeiten
  • dicht gegen Spritzer und Sprühnebel

SS210, SS2101, SS220bis SS2204

SF178-1 bis SF179

SF189 bis SF1891

Schutzanzug

EN ISO 27065 C3

EN 14605 Typ 4

DIN 32781 (ältere Modelle, auch zulässig)

Schutzanzug (Overall, einmal verwendbar)

  • beim Umgang mit unverdünnten Mitteln, behandeltem Saatgut
  • beim Befüllen der Pflanzenschutzspritze
  • bei der Anwendung der Mittel
  • bei der Reinigung der Geräte
  • bei Behebung von Gerätestörungen
  • bei Nachfolgearbeiten in der behandelten Kultur
  • Einteiler mit Kapuze
  • dünner Fließstoff aus Polypropylen

SS210, SS2101, SS220 bis SS2204

SF178-1 bis SF179

SF189 bis SF1891

Schutzanzug

EN ISO 27065 C2

EN 14605 Typ 3 / 4

DIN 32781

Gummischürze - kombiniert mit langer Arbeitsbekleidung

  • beim Umgang mit unverdünnten Mitteln, behandeltem Saatgut
  • beim Befüllen der Pflanzenschutzspritze
  • bei der Reinigung der Geräte
  • bei Behebung von Gerätestörungen
  • Kontrollen oder Maßnahmen an den behandelten Kulturpflanzen während der Behandlung
  • Langarmschürze
  • waschbar oder als Einwegprodukt erhältlich
SS610 bis SS6201 Schürze

EN ISO 27065 C3

EN 14605 Typ PB 3 / 4

EN 13034 Typ PB 6

Zertifizierte Arbeitsbekleidung

  • bei der Anwendung der Mittel
  • bei Nachfolgearbeiten in der behandelten Kultur
  • bestehend aus langer Hose und langärmliger Jacke teils mit Kapuze
  • oder langer Arbeitsanzug / Einteiler
  • Material Baumwolle/Polyester, mind. 65% Polyester ( ≥ 250g/m²)

SS204 bis SS207

SF190

SF272, SF273, SF275

EN ISO 27065 C1 / 2

EN 13034 Typ 6

Atemschutz

  • beim Umgang mit behandeltem Saatgut, Granulat
  • bei Begasungen, z.B. mit den Wirkstoffen Phosphorwasserstoff, Sulfurylfluorid - nur mit Vollmaske
  • nach Anwendungsbestimmung

 

  • partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 - Mittel mit geringem Dampfdruck, Schutz vor festen und flüssigen Partikeln, Einwegprodukt
  • Halbmaske mit Partikelfilter P2 - Schutz vor festen und flüssigen Partikeln, Einwegprodukt
  • kombiniert filtrierende Halbmaske mit Ausatemventil zum Schutz gegen Partikel und Gase FFA1P2  - Mittel mit geringem Dampfdruck, Schutz vor festen und flüssigen Partikeln, Filter (teilweise) austauschbar
  • Halbmaske mit kombiniertem Partikel- und Gasfilter A1-P2 oder A2-P2 - zusätzlich Mittel mit hohem Dampfdruck, Schutz vor festen und flüssigen Partikeln, Filter austauschbar
  • Filterwechsel wenn Atemwiderstand sich erhöht, bzw. Pflanzenschutzmittelgeruch durchkommt, Herstellerangaben beachten
  • in speziellen Fällen ist die Nutzung der Filter auf 6 Monate begrenzt
  • Vollmaske mit Gasfilterklasse mind. B2

Maske mit FFP2 und P2: ST104 bis ST1303

 

Maske mit A1-P2: ST2042 bis ST227

Maske mit A2-P2: ST2203

Atemschutz

EN 149

EN 143

EN 405

EN 14387

Dicht abschließende Schutzbrille

  • beim Umgang mit unverdünnten Mitteln, behandeltem Saatgut
  • nach Anwendungsbestimmung
  • Brille mit seitlichem Augenschutz
  • oder Vollsichtschutzbrille

SE110 bis SE127

SE1201

SK015

schutzbrille EN 166

Kopfbedeckung

  • bei Behandlung in Raumkulturen
  • Kapuze an Arbeitskleidung bzw. am Schutzanzug als Schutz vor heruntertropfender Flüssigkeit z.B. im Obstbau
  • feste Kopfhaube mit Gesichtsschutz

Kopfhaube:

SS510-SS525

Gesichtsschutz:

SS530, SF636, SK015, SS500, SS526

Festes Schuhwerk oder Gummistiefel
  • bei Gummistiefeln: Hose soll über den Schaft ragen, damit Spritzflüssigkeit nicht in den Stiefel gelangt

SS206 bis SS2261, SS703

SF272, SF273, SF275

Stiefel

EN ISO 20345

bei Gummistiefeln:

EN ISO 20345

Klasse II

Höhe D