Fachinformationen zum vorbeugenden Gewässerschutz

Chemischer Pflanzenschutz darf keine Einträge auf Nichtzielflächen oder  in Gewässer verursachen. Die folgenden Fachinformationen sollen als Hilfestellung dazu beitragen, PSM-Einträge auf Nichtzielflächen zu vermeiden. Zusätzlich werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie in der Praxis erfolgreich vorbeugender Gewässerschutz betrieben werden kann.

Wichtiger Hinweis

Aktuelle Pflanzenschutzanwendungsverordnung

Abstandsauflagen nach den Vorgaben des Hessischen Wassergesetzes.