Chemischer Pflanzenschutz darf keine Einträge auf Nichtzielflächen oder in Gewässer verursachen. Die folgenden Fachinformationen sollen als Hilfestellung dazu beitragen, PSM-Einträge auf Nichtzielflächen zu vermeiden. Zusätzlich werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie in der Praxis erfolgreich vorbeugender Gewässerschutz betrieben werden kann.
Pflanzenschutz?- aber sicher!- Möglichkeiten zur Vermeidung von Abdrift
Wichtiger Hinweis
Aktuelle Pflanzenschutzanwendungsverordnung
Abstandsauflagen nach den Vorgaben des Hessischen Wassergesetzes.