Häufige Fragen

Sachkundenachweis

  • Ich habe meinen Sachkundenachweis verloren! Wie bekomme ich einen neuen? Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an Fr. Steckler (Kontaktdaten siehe unten). Die Zweitausfertigung kostet 20 €.
  • Ich kann mein Zeugnis über die Lehre oder die abgeschlossene Sachkundeprüfung nicht mehr finden, an wenn kann ich mich wenden?

bei Berufsabschlüssen (Landwirt, Gärtner) vor 1970:

      an das zuständige örtliche Landwirtschaftsamt

bei Berufsabschlüssen (Landwirt, Gärtner) nach 1970:

      an den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) Abteilung Ausbildung

      Leitung der zuständigen stelle für Berufsausbildung: Fr. Dr. Rahier Tel.: 0561-7299305

      Ansprechpartner für Landwirte: Fr. Landsiedel Tel.: 0561-7299311 Mail: petra.landsiedel(at)llh.hessen.de

      Ansprechpartner für Gärtner: Fr. Marth Tel.: 0561-7299317 Mail: dorothea.marth(at)llh.hessen.de

bei Sachkundeprüfungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (bis Sept. 2015):

      an das zuständige örtliche Landwirtschaftsamt

bei Sachkundeprüfungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (ab Okt. 2015):

      an den Pflanzenschutzdienst Hessen

bei Sachkundeprüfungen zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln:

      an den Pflanzenschutzdienst Hessen

  • Warum steht auf meiner neuen Sachkundenachweiskarte "Beginn erster Fortbildungszeitraum: 01.01.2013" obwohl ich mich bereits fortgebildet habe?

Auf die Sachkundenachweiskarte wird nur der Beginn des 1. Fortbildungszeitraumes gedruckt. Um die Erfüllung der Fortbildungspflicht belegen zu können, müssen Sie die Teilnahmebescheinigungen gut aufheben.

  •  Benötige ich den Sachkundenachweis auch für die Anwendung von Pflanzenschutzmittel aus dem Haus- und Kleingartenbereich?

Nein, für Planzenschutzmittel die speziell für den Haus- und Kleingarten zugelassen sind, benötigt der Anwender keinen Sachkundenachweis. Der Händler benötigt jedoch einen Sachkundenachweis, um den Anwender sachgerecht beraten zu können.

Weiteres wissenwertes zum Thema Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten finden Sie beim BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit).

Auch für einfache Hilfstätigkeiten ist kein Sachkundenachweis erforderlich, eine Auflistung finden Sie hier.

  • Warum muss man so lang auf die Sachkundekarte warten?

Die Sachkundekarten werden deutschlandweit von einer externen Firma etwa alle 4 Wochen gedruckt.


 

Fortbildungen

  • Wer muss sich fortbilden?

Analog zu weiteren Qualifikationen in anderen Berufszweigen muss nun auch die Sachkunde im Pflanzenschutz regelmäßig aufgefrischt werden. Alle Personen die einer sachkundepflichtigen Tätigkeit nachgehen, müssen sich aller 3 Jahre fortbilden. Sachkundepflichtige Tätigkeiten sind: die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Beratung über den Pflanzenschutz, die Ausbildung von Lehrlingen im Pflanzenschutz und  der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln.

Eine Übersicht über aktuelle Fortbildungstermine in Hessen finden sie hier.

  • Warum gilt die Teilnahmebescheinigung an einer Fortbildung nicht als Sachkundenachweis?

Mit der regelmäßigen Fortbildung erhält man sich seine Qualifikation "Sachkunde im Pflanzenschutz". Um sachkundig zu werden, muss man eine Prüfung in diesem Bereich ablegen. Die Sachkunde im Pflanzenschutz ist Teil einiger Berufsausbildungen (siehe auch Sachkundenachweis) oder wird bei einem Sachkundelehrgang erlangt (siehe auch Sachkundelehrgang).


 

Ansprechpartner:

Frau Steckler: 0641-303-5216  : 0641-303-5216 

E-Mail: Sachkunde-psd(at)rpgi.hessen.de