Alle Personen benötigen den neuen Sachkundenachweis (Karte) und eine gültige Fortbildungsbescheinigung, die:
Die Pflanzenschutz-Sachkunde kann für zwei unterschiedliche Bereiche beantragt werden:
Hier gelangen Sie zum Antrag für den neuen Sachkundenachweis.
Aktuelle Termine zu den Fortbildungsveranstaltungen in Hessen finden Sie hier.
Um sachkundig zu werden, finden Sie hier regionale Sachkundelehrgänge.
Sie handeln mit Pflanzenschutzmitteln, Beraten zum Pflanzenschutz oder wenden Pflanzenschutzmittel in anderen Betrieben an, dann müssen Sie sich hier registrieren.
Eine Auflistung der Tätigkeiten im Pflanzenschutz für die kein Sachkundenachweis erforderlich ist, finden Sie hier.
Hier stehen Informationen zum Internet- und Versandhandel mit Pflanzenschutzmitteln.
Allgemeine Informationen zur Beantragung des neuen Sachkundenachweises bekommen Sie unter der Telefonnummer: 0641-303-5247.
Bei weiteren Fragen finden Sie hier hilfreiche Antworten.
Frau Steckler, Telefon: 0641-303 5216
E-Mail: Sachkunde-psd(at)rpgi.hessen.de