Regelung der Sachkunde im Pflanzenschutz

Mit dem Inkrafttreten des aktuellen Pflanzenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung wurde die Sachkunde neugeregelt.

Alle Personen benötigen den neuen Sachkundenachweis (Karte) und eine gültige Fortbildungsbescheinigung, die:

  • Profi-Pflanzenschutzmittel anwenden (a)
  • über den Pflanzenschutz beraten (a)
  • Auszubildende und Personen ohne Sachkunde anleiten und beaufsichtigen (a)
  • Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen (Handel inkl. Internethandel, Einkaufgsgemeinschaften) (b)

 

Die Pflanzenschutz-Sachkunde kann für zwei unterschiedliche Bereiche beantragt werden:

  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz (a)
  • Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (b)

Hier gelangen Sie zum Antrag für den neuen Sachkundenachweis.

Aktuelle Termine zu den Fortbildungsveranstaltungen in Hessen.

Um sachkundig zu werden, finden Sie hier regionale Sachkundelehrgänge.

Sie handeln mit Pflanzenschutzmitteln, Beraten zum Pflanzenschutz oder wenden Pflanzenschutzmittel in anderen Betrieben an, dann müssen Sie sich hier registrieren.

Eine Auflistung der Tätigkeiten im Pflanzenschutz für die kein Sachkundenachweis erforderlich ist, finden Sie hier.

Hier stehen Informationen zum Internet- und Versandhandel mit Pflanzenschutzmitteln.


Ansprechpartner

Frau Steckler: 0641-303-5216 

Auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier die Antworten.

E-Mail: Sachkunde-psd(at)rpgi.hessen.de


Gesetzliche Grundlagen:

Sachkundige Personen brauchen beides: Sachkundekarte und aktuelle Fortblidung
Sachkundige Personen brauchen beides: Sachkundekarte und aktuelle Fortblidung
Beantragung Sachkundekarte
Fortbildungtermine
Termine für Lehrgänge um sachkundig zu werden
Registrierung für Händler und Anwender von Pflanzenschutz und Berater