Zikaden

Schadbild

Die Blätter zeigen anfänglich eine feine weißgelbe oder auch silbrige Sprenkelung der Blätter. Sie beginnt meist entlang der Blattadern und breitet sich später auf das ganze Blatt aus.

Ähnliche Schäden verursachen Spinnmilben aber auch Netzwanzen.
Bei Spinnmilbenbefall fehlen die blattunterseits lebenden ca. 3 mm langen blassgrünen Zwergzikaden und ihre cremefarbenen Larven.

Die erwachsenen Zikaden springen bei Berührung der Blätter auf und fliegen davon.

 

Zikaden an Rose

Zikaden an Ahorn- Schadbild

Zikaden an Ahorn - Larven

Schädling

Die beschriebenen Schäden werden duch 4 bis 8 Millimeter große Zwergzikaden verursacht, die meist grün gefärbt sind. An Stauden und bodendeckenden Halbsträuchern kommen auch buntgefärbte oder graue Zwergzikaden vor.

Die Larven und die erwachsenen Tiere leben bevorzugt auf den Blattunterseiten, wo sie die Pflanzenhaut anstechen, um Saft zu saugen. Der bekannteste Vertreter dieser Gruppe ist die Rosenzikade. Die auffällig grün und rot gefärbte Rhododendronzikade ist deutlich größer als die Zwergzikaden und verursacht keine Sprenkelung auf den Blättern. 

Bekämpfung

Derzeit sind nur Mittel auf Rapsölbasis für den Einsatz gegen Zikaden zulässig. Die Zikaden müssen direkt mit dem Mittel getroffen werden, damit eine Wirkung (Rapsöl verklebt u.a. die Atemöffnungen) erzielt wird. Zikaden sind jedoch sehr beweglich. Daher ist allenfalls in den kühleren Morgenstunden ein Einsatz empfehlenswert, wenn die Zikaden noch etwas starr durch die kühleren Temperaturen sind.

Stand: Mai 2020

Wirkstoff(e) Mittel Zulassungsnummer
Zulassungsende
Aufbrauchfrist Einsatzorte, immer auf die Anwendungsbestimmungen auf der Verpackung achten!
Rapsöl

COMPO Nativert Blattlaus-frei

bzw.

COMPO Nativert Blattlaus-frei AF

(anwendungsfertig)

 

008628-60

bzw.

008629-60

31.08.21

28.02.23

im Freiland, Gewächshaus, im Wintergarten und bei Zimmerpflanzen, Terrassen und Balkonen

B4

*Die genannten Präparate sind eine gezielte Auswahl der Redaktion aus der Vielzahl der zugelassenen Pflanzenschutzmittel.

Einstufung der Bienengefährlichkeit:

Einstufung Erklärung
B1 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
B2 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft. Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
B3 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet.
B4 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft.

 

 

 

 

Eine vollständige Auflistung der aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden sie im Verzeichnis des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL.

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