Rebenpockenmilbe

Schadbild

Die Weinblätter zeigen im Frühjahr und Sommer blattoberseits pockenartige Aufwölbungen, deren Unterseite von weißem Filz ausgekleidet ist und sich später braun verfärbt. Bei roten Rebsorten sind diese Pocken oftmals rötlich gefärbt.

 

Rebenpockenmilbe - Schadbild Blattoberseite im Frühjahr

Rebenpockenmilbe - Schadbild Blattoberseite im Frühjahr

Rebenpockenmilbe - Schadbild Blattoberseite im Frühjahr

Rebenpockenmilbe - Schadbild Blattoberseite im Frühjahr

Rebenpockenmilbe - Schadbild Blattunterseite im Frühjahr

Rebenpockenmilbe - Schadbild Blattunterseite im Spätsommer

Rebenpockenmilbe - Detail Filzgalle, in der dichten Filzwolle leben auch andere Tiere

Rebenpockenmilbe - Detail Filzgalle, Querschnitt

Rebenpockenmilbe - sie ist nur etwa 0,15 mm groß

Schädling

Verursacher dieser Schäden, die gelegentlich für einen Pilzbefall gehalten werden, ist eine winzig kleine Gallmilbe. Die Pockenmilbe - Eriophyes vitis ist sehr klein, etwa 0,15 mm, weiß und würmchenförmig. Durch die Saugtätigkeit des Schädlings bildet das Weinblatt den feinen Filz aus, in dem die Rebenpockenmilben gut geschützt leben.
Im Spätsommer verlassen die Pockenmilben die Filzgallen auf den Blättern und wandern zur basis des Blattstiels - hier sitzen die Knospen. Die Tiere überwintern in den Knospenschuppen und an der Rinde.

Bekämpfung

Allgemeine Bekämpfungshinweise

In der Regel ist eine Bekämpfung der Gallmilben nicht erforderlich. Bei sehr starkem Befall können die betroffenen unteren Blätter in der Traubenzone und die überzähligen Sommertriebe entfernt werden.

Da die Rebpockenmilbe eine wichtige Nahrungsquelle für die nützlichen Raubmilben sind - ist ein moderater Befall nur ein Schönheitsfehler und kann toleriert werden.

Werden zur Bekämpfung des Echten Mehltaus Schwefelpräparate eingesetzt, so ist eine Nebenwirkung dieser Mittel auf die Gallmilben zu erwarten. Eine chemische Bekämpfung ist in der Regel nicht möglich, da die Milben in den Filzgallen geschütz sind.

 

Eine vollständige Auflistung der aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden sie im Verzeichnis des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL.

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