Blattläuse

Schadbild

An Pflaumen und Zwetschen treten verschiedene Blattlausarten auf. Von Bedeutung sind die Mehlige Pflaumenblattlaus und die Große  und Kleine Pflaumenblattlaus.

Mehlige Pflaumenblattlaus:
An den Blattunterseiten sitzen dicht an dicht, die blassgrünen, oft auch bläugrün erscheinenden Blattläuse. Häufig ist die gesamte Blattunterseite von ihnen besiedelt.
Die Mehlige Pflaumenlaus verursacht kaum Blattdeformationen und Triebstauchungen, dafür kann sie aber Unmengen von Honigtau produzieren, auf dem sich schnell Rußtaupilze ansiedeln. Außerdem kann der Befall zum Absterben der Blätter führen. 

Kleine und Große Pflaumenblattlaus:
Diese beiden eng verwandten Arten verurschen im Frühjahr starke Blattverkräuselungen und z.T. massive Stauchungen und Verdrehungen des jungen Triebes.

 

Blattlausschaden an Zwetsche

Blattlausschaden an Zwetsche

Blattlausschaden an Mirabelle

Mehlige Pflaumenblattlaus

Schädling

Die Pflaumenblattläuse überwintert als Ei an den Trieben der Pflaume. Im April schlüpfen mit Beginn des Austriebes die jungen Blattläuse, die sich bei günstigem Wetter massenhaft vermehren können.
Den Sommer verbringen sie, je nach Art, auf verschiedenen krautigen Wirtspflanzen.

Bekämpfung

Allgemeine Bekämpfungshinweise

Normalerweise wird der Blattlausbefall erst bemerkt, wenn die Blätter sich stark krümmen und die typischen Triebstauchungen auftreten. Zu diesem Zeitpunkt (Mai/Juni) sind die Schäden bereits entstanden. Eine Bekämpfung wäre zu diesem späten Termin sinnlos. Schon zur Blütezeit und danach sind die jungen Blätter und Triebe auf Blattläuse zu untersuchen. Bei beginnendem Befall kann unmittelbar nach der Blüte mit den zugelassenen Präparaten behandelt werden.
Größere Bäume vertragen einen Blattlausbefall i.d.R. recht gut, so dass im Garten eine Bekämpfung nicht unbedingt erforderlich ist. Ölhaltiger Präparate sollten möglichst nicht während der Blütezeit eingesetzt werden, da sie Schäden an den empfindlichen Blüten verursachen können.

 

Eine vollständige Auflistung der aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden sie im Verzeichnis des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL.

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