Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz

Unter der guten fachlichen Praxis werden alle Maßnahmen zusammen­gefasst, die zu einem ordnungsgemäßen Pflanzenschutz beitragen und Umweltstandards berücksichtigen.

In § 2 a Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetztes ist festgelegt, dass der Pflanzenschutz grundsätzlich nur nach guter fachlicher Praxis erfolgen darf, wobei der Schutz des Grundwassers sowie die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes zu berücksichtigen sind.

Integrierter Pflanzenschutz bedeutet Berücksichtigung der biologischen, biotechnischen, pflanzenzüchterischen sowie anbau- und kulturtechnischen Maßnahmen, um chemischen Pflanzenschutz auf das notwendige Maß zu beschränken.

Es sollen nur solche Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden, die

  • in der Wissenschaft als gesichert gelten,
  • aufgrund praktischer Erfahrungen als geeignet, angemessen und not­wendig anerkannt sind,
  • von der amtlichen Beratung empfohlen werden und
  • den sachkundigen Anwendern bekannt sind.

Bei der Formulierung solcher Grundsätze ist zu berücksichtigen, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bereits vielfältig geregelt ist wie z. B. durch

  • die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
  • die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten
  • die Sachkunde.

Weitere mittel- und flächenbezogene Anwendungsbeschränkungen bzw. ‑regelungen sind in speziellen Verordnungen auf Bundesebene festgelegt wie z. B. durch die Bienenschutz-VO, die Pflanzenschutz-Anwendungs-VO oder bereits durch das Pflanzenschutzgesetz.

Zur Einhaltung der Ziele der Guten fachlichen Praxis gehört nicht nur die korrekte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Ebenso sind produktions­technische Vorgaben zu beachten, die dazu beitragen, dem Befall durch Schadorganismen vorzubeugen.

Produktionstechnische Vorgaben:

  • standortgerechte Anbausysteme, Kulturarten, Fruchtfolge
  • schonende Bodenbearbeitung
  • ordnungsgemäße Applikationstechnik
  • sachgerechte Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Abdriftver­meidung
  • Dokumentationspflicht: Zeitnahe Aufzeichnung, d.h. innerhalb von vier Wochen nachdem die Pflanzenschutzmaßnahme erfolgt ist.

Zur Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz gehören darüber hinaus die

  • regelmäßige Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte (alle drei Jahre)
  • fachgerechte Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln
  • sorgfältige Spritzenreinigung und Vermeidung von Gewässerkonta­mination
  • sorgsamer Transport von Pflanzenschutzmitteln
  • Einhaltung der Gebrauchsanleitung und Vorsichtsmaßnahmen

 

Die gute fachliche Praxis dient der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen in einem modernen, umweltverträglichen und qualitäts­orientierten Pflanzenbau. Weitere Informationen zur Guten fachlichen Praxis sind auf den Seiten des BMEL zu finden.