Pflanzenbeschau

Die amtliche Pflanzenbeschau verfolgt das Ziel, die Einschleppung und Ausbreitung gefährlicher Schadorganismen zu verhindern.

Importsendungen, die solche Schadorganismen enthalten können, müssen durch den Pflanzenschutzdienst abgefertigt werden. Seit Einführung des EU – Binnenmarktes sind dies vorrangig die Sendungen bestimmter Warenarten aus Drittländern, die über die EU – Außengrenze am Flughafen in Frankfurt am Main zu uns kommen.

Speziell ausgebildete Pflanzenbeschauer kontrollieren auf das Vorhandensein von Schadorganismen, bevor die Warensendungen zur Einfuhr zugelassen und für die weitere Verwendung freigegeben werden.

Bei der Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen wird nach Untersuchung und Freisein von bestimmten Quarantäneschadorganismen entsprechend den Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes das für den Export notwendige Pflanzengesundheitszeugnis ausgestellt.

Die Antragstellung für die Ausfuhr von Pflanzensendungen erfolgt über die Internetseite http://www.pgz-online.de und für die Einfuhr von Pflanzen und Waren pflanzlichen Ursprungs über TRACES NT.

Dürfen Fernreise-Passagiere Schnittblumen, Früchte, Pflanzen, Pflanzenteile, Samen, Erde und Co. mitbringen?

Plant health rules on flights coming to Frankfurt International Airport

 

Video des Julius Kühn-Institut zum Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit 2020:

 

Video unserer italienischen Kollegen: