Schon im Früh- und Hochsommer zeigen die Blätter Flecken oder auch für die Jahreszeit untypische Aufhellungen. Je nach Schadursache können die Blätter auch sehr bald abfallen.
Blattflecken und Aufhellungen können verschiedene Ursachen haben. In vielen Fällen sind Pilze oder auch Bakterien aus der Gruppe der Blattfleckenerreger der Grund. Typische Vertreter sind der Sternrußtau der Rose, die Blattfleckenkrankheit des Rotdorns oder die Blattbräune der Kastanie.
Eine genaue Bestimmung der Schadursache ist allein anhand des Schadbildes recht schwierig, da neben vielen verschiedenen Pilzen auch Bakterien oder physiologische Störungen zur Bildung von Blattflecken führen können. Bei den einzelnen Gehölzarten werden häufiger auftretende Schadursachen beschrieben.
Für eine genaue Bestimmung des jeweiligen Schaderregers wendet man sich am besten an die Pflanzenschutzberatungsstellen. In Hessen ist die gartenbauliche Pflanzenschutzberatung beim Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) zuständig. Die Pflanzenschutzberatungsstellen aller Bundesländer sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu finden.
Werden die Blätter auffällig gelb, wird gern ein Nährstoffmangel vermutet, der aber nur in den wenigsten Fällen tatsächlich auch vorliegt. Bei Immergrünen aus der Gruppe der Moorbeetpflanzen gibt es allerdings häufiger hellgelbe bis weiße Aufhellungen an den jüngeren Blättern, die auf Eisenmangel zurückzuführen sind.
Zur Bekämpfung bakterieller Blattfleckenerreger stehen keine geeigneten Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Zur vorbeugenden Bekämpfung von pilzlichen Blattfleckenerregern können Fungizide eingesetzt werden.
Nach § 17 genehmigte Fungizide für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:
Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:
Stand November 2019
Wirkstoff(e) | Mittel | Zulassungsnummer Zulassungsende |
Aufbrauchfrist | Anmerkungen |
---|---|---|---|---|
Azoxystrobin | Ortiva | 024560-00 31.12.20 |
30.06.22 |
in Zierpflanzen bis 50 cm Höhe: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Teilflächen im Arboretum; bis 100 m² Gesamtfläche und Öffentlich zugängliche Gewächshäuser |
Azoxystrobin | Rosen- und Zierpflanzen Pilzfrei Saprol |
024560-75 31.12.20 |
30.06.22 |
in Zierpflanzen bis 50 cm Höhe: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) und Öffentlich zugängliche Gewächshäuser |
Difenoconazol |
Score |
024353-00 31.12.20 |
30.06.22 |
in Zierpflanzen bis 50 cm Höhe: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Botanische Gärten, Arboreten, Rosarien |
Difenoconazol | Score | 024353-00 31.12.20 |
30.06.22 |
nur an Buchsbaumformschnitten bis 50 cm Höhe: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) |
Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von pilzlichen Blattfleckenerregern an Ziergehölzen im Haus- und Kleingarten finden sich in der Infothek Garten.
Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.
.