Gespinstmotte

Schadbild

Im Mai und Juni bilden hellgraue oder cremefarbene Larven auffällige Gespinste zwischen kahlgefressenen Zweigen von Pfaffenhütchen, Schlehe und anderen Ziergehölzen aus der Gattung Prunus. Auch an Weiß- und Rotdorn kann es zu Gespinstmottenbefall kommen, der jedoch meist schwächer ist als bei Pfaffenhütchen oder Schlehe.
In den durch schwarze Kotkrümel verschmutzten Gespinsten leben oft große Mengen der Larven, die sich bei Berührung der Gespinste schlängelnd bewegen.

 

Gespinstmotte - Larven an Euonymus

Gespinstmotte - Larven an Euonymus

Gespinstmotte - Falter

Gespinstmotte - Kokon und Larve

Gespinstmotte - Puppe

Schädling

Die Gespinstmotten sind kleine, helle Falter von ca. einem Zentimeter Länge. Die weißen Flügel sind auffällig schwarz gepunktet. An Laubgehölzen treten mehrere Arten auf, die alle zu einer Gattung gehören und sich im Aussehen und in ihrer Lebensweise kaum unterscheiden. Nach vollendeter Larvenentwicklung verpuppen sich die Tiere innerhalb des Gespinstes. Die Falter schlüpfen im Juli und legen ihre Eier an Zweigen ab. 
Die Junglarven überstehen den Winter unter einer schützenden Sekretschicht. Im Frühjahr beginnen sie dann mit ihrer Fraßtätigkeit. 

Bekämpfung

Pflanzenschutzmittel mit der Indikation "freifressende Schmetterlingsraupen" sind auch gegen die junge Stadien der Gespinstmottenraupen geeignet.

Nach § 17 genehmigte Pflanzenschutzmittel für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:

 

 

Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:

Stand: Mai 2022

Wirkstoff(e)

Mittel

Zulassungsnummer
Zulassungsende

Aufbrauchfrist

Anmerkungen

Bacillus thuringiensis subspecies aizawai XenTari bzw. Lizetan Raupen- & Zünslerfrei

024426-00 bzw. -64
30.04.24

 

31.10.25

in Zierpflanzen:

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks und öffentliche Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens

Auflagen: SF251, SF252 (Erläuterungen siehe untere Tabelle)

Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentlich zugängliche Gewächshäuser

Auflagen: XX004

Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki

Dipel ES bzw. Lizetan Buchsbaumzünsler frei

024080-00 bzw. -62           

   30.04.23

31.10.24

in Zierpflanzen gegen Freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen: Eulenarten (Noctuidae)):

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks und Gärten, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Sport- und Freizeitplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens

Auflagen: SF252, SF254, SF265 

lambda-Cyhalothrin Karate Zeon, Kusti 024675-00 bzw. -60
31.12.22
30.06.24

in Zierpflanzen bis 50 cm Pflanzhöhe:

Freiland: Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)

Auflagen: SF252, SF254, SF255

in Zierpflanzen:

Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentlich zugängliche Gewächshäuser

Auflagen: SF256, XX004 

dazugehörige Auflagen und Anwendungsbestimmungen
Code Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung
SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF254 Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen in einem Abstand von mindestens 3 m von der behandelten Fläche oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF255 Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren.
SF256 Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen im Gewächshaus aufhalten.
SF265 Die behandelten Flächen sind für 8 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren.
XX004 Das Gewächshaus ist für 24 h nach der Anwendung mit einem gut sichtbaren Warnschild zu kennzeichnen, das über die erfolgte Pflanzenschutzmittelanwendung informiert und eine Berührung der Pflanzen aufgrund der Pflanzenschutzmittelanwendung untersagt.

Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von freifressenden Schmetterlingslarven an Ziergehölzen im Haus- und Kleingarten sind in der Infothek Garten zu finden.

Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.