Rasenflächen spielen im öffentlichen, aber auch im privaten Grün eine wichtige Rolle als Gestaltungselement, Erholungsfläche oder als Sportrasen. Vor allem auf intensiv genutzten Sportrasenflächen ist der Erhalt der Grasnarbe ein vorrangiges Ziel. Siedeln sich Unkräuter in der Rasenfläche an, leidet die Festigkeit der Grasnarbe und somit die Nutzbarkeit als Sportplatz. Neben kulturtechnischen Maßnahmen wie Vertikutieren, Aerifiziern und Sanden dienen auch Unkrautbekämpfungsmaßnahmen mit entsprechenden Herbiziden dem Erhalt einer belastbaren Rasenfläche.
Ein Extremfall in dieser Hinsicht sind sehr kurz gemähte Golfrasenflächen.
Liegewiesen im Bereich von Bädern unterliegen zwar nicht der starken Belastung wie Sportplätze, ein Besatz mit Weißklee führt aber zu deutlichen Nutzungseinschränkungen, da die Blüten sehr gern von Bienen besucht werden. Auch hier kann daher eine chemische Unkrautbekämpfung sinnvoll sein, zumal eine von Klee besiedelte Fläche mechanisch nicht von diesem Kraut befreit werden kann.
Auf extensiv genutzten Rasenflächen ist eine Unkrautbekämpfung normalerweise nicht erforderlich. In manchen Fällen ist eine Besiedelung der Grasfläche mit blühenden zweikeimblättrigen Pflanzen sogar erwünscht, um den Charakter einer Blumenwiese zu erzielen.
Zur Unkrautbekämpfung auf Rasenflächen dürfen nur für diesen Zweck zugelassene Präparate eingesetzt werden. Da Sportplätze, Liegewiesen und Rasenflächen in Grünanlagen Flächen sind, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, gelten für den Einsatz die Regelungen, die § 17 des Pflanzenschutzgesetzes vorschreibt. Danach dürfen auf diesen Flächen nur Präparate eingesetzt werden, die zusätzlich zu ihrer Zulassung eine Genehmigung nach § 17 Pflanzenschutzgesetz erhalten haben.
Genehmigte bzw. zugelassene Präparete finden sich in den Tabellen.
Nach § 17 genehmigte Rasenherbizide für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:
Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:
Stand: Juni 2022
Wirkstoff(e) | Mittel | Zulassungsnummer Zulassungsende |
Aufbrauchfrist | Anwendungsgebiet |
---|---|---|---|---|
Dicamba |
Banvel 480 S und weitere
|
00A076-00 |
30.06.25 |
Rasen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Funktionsflächen auf Golfplätzen, Sportplätze gegen: zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Spitz-Wegerich, Wiesen-Löwenzahn, Gemeine Braunelle) Auflagen: SF251, SF252 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) |
Clopyralid + Fluroxypyr + MCPA | HAKSAR Ultra 260 EW |
008675-00 30.04.23 |
30.10.24 |
Rasen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, Funktionsflächen auf Golfplätzen, Sportplätze gegen zweikeimblättrige Unkräuter |
2,4-D + Dicamba + MCPA + Mecoprop-P | diverse Produkte |
005747-xx 31.10.22 |
30.04.24 |
Rasen NICHT im 1. Ansaatjahr: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Funktionsflächen auf Golfplätzen, Sportplätze, Spiel- und Liegewiesen, Spielplätze, Schul- und Kindergartengelände, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe zu Einrichtungen des Gesundheitswesens gegen Zweikeimblättrige Unkräuter Auflagen: NW802, SF252, SF254, SF255 |
Pelargonsäure | u.a. Finalsan Unkrautfrei |
024645-00 31.08.21 |
28.02.23 |
Rasen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Spiel- und Liegewiesen gegen Moose Teilflächenbehandlung zum Gießen Auflagen: SF251, SF252 |
Prohexadion | Regalis Plus | 007727-00 31.12.22 |
30.06.24 |
Rasen: gegen einjähriges Rispengras |
Glyphosat | Roundup PowerFlex |
006149-00 31.12.22 |
30.06.24 |
Rasen, zur Kulturvorbereitung vor Neuansaat: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Sportplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Straßenbegleitgrün, Friedhöfe, Öffentliche Parks und Gärten, Spiel- und Liegewiesen gegen Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter Auflagen: SF252, SF254, SF255 |
Einige Rasendünger mit Unkrautvernichter sind ebenfalls nach § 17 genehmigt worden. Sie können in der Liste der BVL nachgeschlagen werden.
Wirkstoff(e) | Mittel |
Zulassungsnummer Zulassungsende |
Aufbrauchfrist | Anwendungsgebiet |
---|---|---|---|---|
2,4-D + Dicamba |
Unkrautvernichter plus Rasendünger diverse Handelsmarken |
31.12.22 | 30.06.24 |
Rasen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks (ohne Spiel- und Liegewiesen), Funktionsflächen auf Golfplätzen, Sport- und Freizeitplätze, Friedhöfe, Schul- und Kindergartengelände, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Spiel und Liegeflächen gegen zweikeimblättrige Unkräuter |
Code | Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung |
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NW802 | Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem, es sei denn abfließendes Drain- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet. |
SF251 | Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SF252 | Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. |
SF254 | Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen in einem Abstand von mindestens 3 m von der behandelten Fläche oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SF255 | Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren. |
VA267 | Die Anwendung auf den Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird beschränkt auf die maximale Flächenleistung von 500 m²/d. |
Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Unkräutern im Rasen im Haus- und Kleingarten sind in der Infothek Garten zu finden.
Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.