Rost an krautigen Zierpflanzen

Schadbild

Auf den Blättern aber auch auf Trieben entstehen Pusteln von gelber, roter bis dunkelbrauner Farbe. Diese Pusteln, die aus der Blatthaut hervorbrechen, enthalten Unmengen von Sporen, die meist als feiner Staub zu erkennen sind. 

 

Alcea - Malvenrost

Antirrhinum - Rost

Antirrhinum - Rost

Bellis - Rost

Dendranthema - Weißer Chrysanthemen

Fuchsia - Rost

Geranium - Rost

Erreger

Die Biologie vieler Rostpilze ist recht kompliziert. Viele führen einen so genannten Wirtswechsel durch. Dabei tritt der Erreger an zwei ganz verschiedenen Pflanzenarten auf, wo er auch sehr unterschiedliche Schadsymptome verursachen kann. Häufig zu finden ist der Malvenrost oder Rost an Antirrhinum.

Bekämpfung

Nach § 17 genehmigte Pflanzenschutzmittel für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:

 

 

Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:

Stand: Februar 2020

Wirkstoff(e)

Mittel

Zulassungsnummer
Zulassungsende

Aufbrauchfrist

Anmerkungen

Tebuconazol

Bayer Garten Rosen-Pilzfrei Baymat

Curamat Rosen-Pilzfrei

007626-00 bzw. -61
31.08.20
28.02.22

in Zierpflanzen ausgenommen Rosen:

Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentlich zugängliche Gewächshäuser

Auflagen: SB005, SB010, SB110, SB166, SS110, SS2101, SS2202, SF1891, SF252, SF255, SF260 (Erläuterungen siehe untere Tabelle)

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum), Sport- und Freizeitplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens

Auflagen: SB005, SB010, SB110, SB166, SS110, SS2101, SS2202, SF1891, SF251, SF252, SF255 (Erläuterungen siehe untere Tabelle)

Azoxystrobin

u.a. Ortiva bzw. COMPO Ortiva Universal Pilz-frei

Rosen- und Zierpflanzen Pilzfrei Saprol

Serraboss

024560-00 bzw. -68 bzw.- 75 bzw. -81

31.12.20

30.06.22

in Zierpflanzen:

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens

Auflagen: SF251, SF252 (Erläuterungen siehe untere Tabelle)

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)

Difenoconazol Duaxo Rosen-Pilz Spray

006299-00

31.12.21

30.06.23

in Zierpflanzen:

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten, Sportplätze, Freizeitplätze, Golfplätze, Schulgelände, Friedhöfe und Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens

Sprühen mit der Spraydose

Auflagen: VA267 (Erläuterungen siehe untere Tabelle)

Difenoconazol Duaxo Universal Pilzspritzmittel

006300-00

31.12.21

30.06.23

in Zierpflanzen:

Freiland, Flächen für die Allgemeinheit: Öffentliche Parks, Gärten (ohne Spiel und Liegewiesen), Grünanlagen in öffentlichen Gebäuden, Sportplätze, Funktionsflächen auf Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens

Auflagen: VA267 (Erläuterungen siehe untere Tabelle)

Freiland, Flächen für die Allgemeinheit: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)

Auflagen: VA267 (Erläuterungen siehe untere Tabelle)

dazugehörige Auflagen und Anwendungsbestimmungen
Code Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung
SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF255 Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren.
SF260

Es ist sicherzustellen, dass während der Anwendung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages keine unbeteiligten Personen das Gewächshaus betreten und unbeteiligte Personen das Gewächshaus erst betreten, wenn dieses gelüftet wurde.

SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
VA267 Die Anwendung auf den Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird beschränkt auf die maximale Flächenleistung von 500 m²/d.

Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.