Auf den Blättern aber auch auf Trieben entstehen Pusteln von gelber, roter bis dunkelbrauner Farbe. Diese Pusteln, die aus der Blatthaut hervorbrechen, enthalten Unmengen von Sporen, die meist als feiner Staub zu erkennen sind.
Die Biologie vieler Rostpilze ist recht kompliziert. Viele führen einen so genannten Wirtswechsel durch. Dabei tritt der Erreger an zwei ganz verschiedenen Pflanzenarten auf, wo er auch sehr unterschiedliche Schadsymptome verursachen kann. Häufig zu finden ist der Malvenrost oder Rost an Antirrhinum.
Nach § 17 genehmigte Pflanzenschutzmittel für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:
Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:
Stand: Februar 2020
Wirkstoff(e) |
Mittel |
Zulassungsnummer |
Aufbrauchfrist |
Anmerkungen |
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Tebuconazol |
Bayer Garten Rosen-Pilzfrei Baymat Curamat Rosen-Pilzfrei |
007626-00 bzw. -61 31.08.20 |
28.02.22 |
in Zierpflanzen ausgenommen Rosen: Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentlich zugängliche Gewächshäuser Auflagen: SB005, SB010, SB110, SB166, SS110, SS2101, SS2202, SF1891, SF252, SF255, SF260 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum), Sport- und Freizeitplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Auflagen: SB005, SB010, SB110, SB166, SS110, SS2101, SS2202, SF1891, SF251, SF252, SF255 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) |
Azoxystrobin |
u.a. Ortiva bzw. COMPO Ortiva Universal Pilz-frei Rosen- und Zierpflanzen Pilzfrei Saprol Serraboss |
024560-00 bzw. -68 bzw.- 75 bzw. -81 31.12.20 |
30.06.22 |
in Zierpflanzen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Auflagen: SF251, SF252 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) |
Difenoconazol | Duaxo Rosen-Pilz Spray |
006299-00 31.12.21 |
30.06.23 |
in Zierpflanzen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten, Sportplätze, Freizeitplätze, Golfplätze, Schulgelände, Friedhöfe und Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Sprühen mit der Spraydose Auflagen: VA267 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) |
Difenoconazol | Duaxo Universal Pilzspritzmittel |
006300-00 31.12.21 |
30.06.23 |
in Zierpflanzen: Freiland, Flächen für die Allgemeinheit: Öffentliche Parks, Gärten (ohne Spiel und Liegewiesen), Grünanlagen in öffentlichen Gebäuden, Sportplätze, Funktionsflächen auf Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Auflagen: VA267 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) Freiland, Flächen für die Allgemeinheit: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) Auflagen: VA267 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) |
Code | Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung |
---|---|
SF251 | Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SF252 | Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. |
SF255 | Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren. |
SF260 |
Es ist sicherzustellen, dass während der Anwendung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages keine unbeteiligten Personen das Gewächshaus betreten und unbeteiligte Personen das Gewächshaus erst betreten, wenn dieses gelüftet wurde. |
SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. |
SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
SB110 | Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. |
SB166 | Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. |
SS110 | Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS2101 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS2202 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
SF1891 | Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
VA267 | Die Anwendung auf den Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird beschränkt auf die maximale Flächenleistung von 500 m²/d. |
Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.