Blätter und Triebe zeigen Fraßstellen. Oftmals findet man an jungen Blättern auch die grauen, grünen oder braun gefärbten Larven, so wie den Kot der verschiedenen Schmetterlingsarten. Ähnliche Schäden können Schnecken, Blattwespenlarven und Käfer bzw. Käferlarven verursachen.
An Zierpflanzen treten viele verschiedene Schmetterlingslarven als Schädlinge auf. Wenn es erforderlich ist, die schädigenden Raupen zu bestimmen, wendet man sich am besten an die Pflanzenschutzberatungsstellen. In Hessen ist die gartenbauliche Pflanzenschutzberatung beim Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) zuständig. Die Pflanzenschutzberatungsstellen aller Bundesländer sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu finden.
Nach § 17 genehmigte Pflanzenschutzmittel für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:
Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:
Stand: Februar 2020
Wirkstoff(e) |
Mittel |
Zulassungsnummer |
Aufbrauchfrist |
Anmerkungen |
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Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm ABTS-1857 |
XenTari FLORBAC Lizetan Raupen- & Zünslerfrei
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024426-00 bzw. - 60 bzw. - 64 30.04.20 |
31.10.21 |
in Zierpflanzen: Freifressende Schmetterlingsraupen, außer zur Bekämpfung von Eulenarten (Noctuidae) Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks und öffentliche Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Auflagen: SF251, SF252 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) Freifressende Schmetterlingsraupen Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentlich zugängliche Gewächshäuser, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum) Auflagen: XX004 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) |
Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm GC-91 |
Turex
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007638-00 30.04.20 |
31.10.21 |
in Zierpflanzen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Funktionsflächen auf Golfplätzen, Friedhöfe, Sportplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Spiel- und Liegewiesen, Straßenbegleitgrün, Öffentlich zugängliche Wege und Plätze Auflagen: SF252, SF263 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) |
lambda-Cyhalothrin |
Karate Zeon KUSTI
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024675-00 bzw. -60 31.12.22 |
30.06.24 |
in Zierpflanzen: Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentlich zugängliche Gewächshäuser Auflagen: SF256, XX004 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) |
Code | Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung |
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SF251 | Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SF252 | Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. |
SF256 | Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen im Gewächshaus aufhalten. |
SF263 | Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelags ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben und in den zu behandelnden Kulturen aufhalten. |
XX004 | Das Gewächshaus ist für 24 h nach der Anwendung mit einem gut sichtbaren Warnschild zu kennzeichnen, das über die erfolgte Pflanzenschutzmittelanwendung informiert und eine Berührung der Pflanzen aufgrund der Pflanzenschutzmittelanwendung untersagt. |
Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.