Mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden bei vielen Mitteln einschränkende Auflagen vergeben. In der jeweiligen Gebrauchsanleitung sind alle Auflagen angegeben. Teils sind die Auflagen bußgeldbewehrt, d.h., Nichtbeachtung wird mit einem Bußgeld geahndet.
Im Folgenden werden Erläuterungen zu ausgewählten Auflagen bzgl. Gewässern und Saumbiotopen gegeben. Sie stellen eine Übersicht über wichtige Abstandsaufagen dar. In jedem Fall ist bei Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Gebrauchsanleitung mit allen Auflagen zu beachten.
Erläuterungen zu Saumstrukturen mit Beispielen
Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile
Der Mindestabstand beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu relevanten Oberflächengewässern beträgt 4 Meter.
Achtung: Zusätzlich sind die produktspezifischen Abstandsauflagen zu beachten.
Abstände zu Oberflachengewässern und Saumstrukturen
Texte Auflagen Oberflächengewässern, Saumstrukturen
digitale Abfragemöglichkeit zu relevanten Gewässern im WRRL-Viewer