Genehmigung im Einzelfall nach § 12 Pflanzenschutzgesetz

Der Einsatz von Herbiziden auf Aschebahnen ist genehmigungspflichtig.

Mit diesem Genehmigungsverfahren wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf allen Flächen geregelt, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
In erster Linie handelt es sich dabei um den Einsatz von Herbiziden auf Wegen, Plätzen, Industrie- und Verkehrsflächen, die aus verschiedenen Gründen von Unkraut freigehalten werden müssen.

Neue Regelungen zu Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat:
Der Einsatz glyphosathaltiger Herbizide auf Wegen, Plätzen und sonstigem Nichtkulturland ist in Hessen mit Wirkung vom 1. Juli 2015 nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Hinweise zu alternativen mechanischen, thermischen und chemischen Pflanzenschutzverfahren zur Unkrautbekämpfung bietet die Pflanzenschutzinfothek Öffentliches Grün in der Rubrik Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen.

Ausführliche Informationen zum Genehmigungsverfahren nach § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz bietet das Informationsblatt.
Anträge können beim Dezernat Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Gießen gestellt werden.
Ansprechpartner und Adresse finden sich im Informationsblatt.

Informationsblatt Genehmigung nach § 12

Antragsformular Genehmigung nach § 12

Dokumentationshilfe

Kontrollbeauftragte der Landkreise

Leitlinie der Länder zur einheitlichen Genehmigung nach § 12