Die Sachkundekarten werden bundesweit von einem externen Anbieter etwa alle 4 Wochen gedruckt.
Seit November 2015 gilt nur noch die Sachkundekarte als gültiger Sachkundenachweis im Pflanzenschutz. Die Sachkundekarte ist in Verbindung mit dem Personalausweis beim Erwerb von Profi-Pflanzenschutzmitteln und bei Kontrollen vorzuzeigen.
Die bis dahin gültigen Sachkundenachweise - Ausbildungs- und Studienabschlüsse, Qualifikationen und Sachkundeprüfungen - werden in ein bundeseinheitliches Format - die Sachkundekarte - überführt. Diese Regelung wurde von der EU beschlossen um den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln europaweit anzugleichen.
Der Antrag muss in dem Bundesland gestellt werden, in dem Sie gemeldet sind. Dem Antrag wird eine Kopie des bisher gültigen Nachweises beigelegt - Auflistung der gültigen Nachweise.
Falls der eingereichte Nachweis älter als drei Jahre ist, muss diesem Antrag eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung im Pflanzenschutz beigefügt werden.
Zur Bearbeitung eines Antrages mit einem ausländischen Sachkundenachweis benötigen wir eine Kopie des originalen Pflanzenschutzsachkundenachweis und eine beglaubigte Übersetzung davon. Zusätzlich wird in einer persönlichen Prüfung Vorort beim Pflanzenschutzdienst Hessen mit Sitz in Wetzlar eine Überprüfung der Deutschkenntnisse vorgenommen. Dazu muss ein Termin mit Fr. Steckler vereinbart werden, siehe unten stehende Kontaktdaten.
Grundlage: Pflanzenschutz-Sachkunde Verordnung von 2013, § 1 (3), § 6
Bei uns kann telefonisch die Zweitausfertigung der Sachkundekarte beantragt werden. Dabei wird eine Gebühr von 20 € fällig. Bitte legen Sie dafür eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung vor.
Frau Steckler: 0641-303-5216
Frau Krombach: 0641-303-5236 (Montag - Mittwoch, 8 - 12 Uhr)
Auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier die Antworten.
E-Mail: Sachkunde-psd(at)rpgi.hessen.de