Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz ist jeder Sachkundige im Pflanzenschutz verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist weiterzubilden. Die Fortbildungsveranstaltung kann deutschlandweit erfolgen. Der Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung.
Bei einer Kontrolle ist die Sachkundekarte und eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung vorzulegen.
Die Fortbildungen finden in 3-jährigen Zeiträumen statt. Die Fortbildungszeiträume richten sich nach dem Datum, an dem die Sachkunde erlangt wurde. Die Fortbildung muss innerhalb des Zeitraumes erfolgen. Dabei verändert (verschiebt) sich der Beginn des folgenden Zeitraumes nicht.
Fortbildungsveranstaltungen müssen beim Pflanzenschutzdienst Hessen beantragt und anerkannt werden.
Antragsformular und Themenkatalog
Bitte beachten Sie:
(Hintergrund: Überprüfung der Präsentation nach den im Antrag genannten Themen.)
Die Kriterien für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung können Sie in der bundesweit gültigen Leitlinie (Stand November 2013) nachlesen:
Sofern der Veranstalter der Fortbildung dies genehmigt, veröffentlichen wir obenstehend eine Auflistung der Termine in Hessen.
Frau Steckler: 0641 - 303 5216
Bei weiteren Fragen zur Fortbildung im Pflanzenschutz finden Sie hier hilfreiche Antworten.
E-Mail: Sachkunde-psd(at)rpgi.hessen.de