Anerkennung Fortbildungsveranstaltung
Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen muss beim Pflanzenschutzdienst Hessen beantragt werden.
Antragsformular und Themenkatalog
Bitte beachten Sie:
- die Anerkennung gilt für jeweils ein Jahr ab der 1. Veranstaltung
- die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung ist gebührenpflichtig
- für die Anerkennung werden die Präsentationen benötigt, die bei der Fortbildung zum Einsatz kommen
(Hintergrund: Überprüfung der Präsentation nach den im Antrag genannten Themen.)
Die Kriterien für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung können Sie in der bundesweit gültigen Leitlinie (Stand November 2024) nachlesen:
Sofern der Veranstalter der Fortbildung dies genehmigt, veröffentlichen wir obenstehend eine Auflistung der Termine in Hessen.
Ansprechpartner
Frau Steckler
Montag bis Freitag 8 Uhr - 15 Uhr
Frau Krombach
Montag bis Mittwoch 8 Uhr - 12 Uhr
Generelle Frage?
Schauen Sie in unserem FAQ Bereich vorbei, dort bekommen Sie Antworten, auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Zu den FAQs