Anerkennung Fortbildungsveranstaltung

Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen muss beim Pflanzenschutzdienst Hessen beantragt werden.

Antragsformular und Themenkatalog

Bitte beachten Sie:

  • die Anerkennung gilt für jeweils ein Jahr ab der 1. Veranstaltung
  • die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung ist gebührenpflichtig
  • für die Anerkennung werden die Präsentationen benötigt, die bei der Fortbildung zum Einsatz kommen

(Hintergrund: Überprüfung der Präsentation nach den im Antrag genannten Themen.)

Die Kriterien für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung können Sie in der bundesweit gültigen Leitlinie (Stand November 2024) nachlesen:

Sofern der Veranstalter der Fortbildung dies genehmigt, veröffentlichen wir obenstehend eine Auflistung der Termine in Hessen.

Ansprechpartner