Pflanzenschutz-Fortbildungen in Hessen

(zur Erhaltung der Sachkunde im 3-Jahres-Rhythmus)

Allgemeine Informationen zu Pflanzenschutz-Fortbildungen finden Sie unten auf dieser Seite.

Onlineveranstaltungen

TerminVeranstaltungsortVeranstalterZielgruppeAnmeldung und AnsprechpersonHinweis / Titel
immeronline

  Landesbetrieb 

  Landwirtschaft 

  Hessen

(nur für Personen mit 

Wohnsitz in Hessen nutzbar)

 

Landwirte

 

Gärtner (zurzeit nicht verfügbar)

Tel.: 0561 7299313 (Frau Caroline Zander)

 

Tel.: 0561 7299272 (Frau Barbara Riemann)

 

Mail: pflanzenschutzsachkunde(at)llh.hessen.de

 
immeronline

Landwirte

Gärtner

GaLa-Bauer

Winzer

Händler

Tel.: 030 46406 232 
immeronlineLandwirte

Tel.: 05021 97280

 

Tel.: 0172 4217542

 

Mail: e-learning(at)deula-nienburg.de

 
immeronlineForstwirteTel.: 02065 770 128 
immeronline

Landwirtschaftliche Beratungs- 

und Weiterbildungsgesellschaft 

(LBWG)

Landwirte

Tel.: 034606 994125

 

Mail: info(at)lbwg.de

 

Live-Onlineveranstaltungen

TerminVeranstaltungsort            Veranstalter            Zielgruppe            Anmeldung und AnsprechpersonHinweis / Titel            

Fr. 27.03.2026

ab 9:00 Uhr

 

Fr. 26.06.2026

ab 9:00 Uhr

 

Mi. 26.08.2026

ab 9:00 Uhr

 

Fr. 20.11.2026

ab 9:00 Uhr

onlineWillig A&WAnwender und Abgeber

Info und Anmeldung bei:

GEF-info(at)willig-wz.de

auf Anfrage wird auch die Fortbildung nach 

§ 11 der Chemikalienverbotsverordnung angeboten

Online-Seminar

Präsenzveranstaltungen

TerminVeranstaltungsortVeranstalterZielgruppeAnmeldung und AnsprechpersonHinweis / Titel

Do. 26.02.2026

ab 16:30 Uhr

Niederaula

Landesbetrieb

Landwirtschaft

Hessen

Landwirte

Info und Anmeldung

Tel.: 0561 7299 333

 

Fr. 27.02.2026

ab 8:00 Uhr

Frankfurt-Niederursel

Landesbetrieb

Landwirtschaft

Hessen

Gärtner, Obstbau

Info und Anmeldung

Tel.: 0561 7299 333

 

Fr. 27.02.2026

ab 13:00 Uhr

Oberaula-Wahlshausen

Landesbetrieb

Landwirtschaft

Hesse

Landwirte

Info und Anmeldung

Tel.: 0561 7299 333

Zweigeteilte Veranstaltung mit Vorträgen und einem später stattfindenen Feldbegang - beide Teile (Vortrag und Feldbegang) müssen besucht werden für die Teilnahmebescheinigung.

Mo. 02.03.2026

ab 19:30 Uhr

Fritzlar

Landesbetrieb

Landwirtschaft

Hessen

Landwirte

Info und Anmeldung

Tel.: 0561 7299 333

Zweigeteilte Veranstaltung mit Vorträgen und einem später stattfindenen Feldbegang - beide Teile (Vortrag und Feldbegang) müssen besucht werden für die Teilnahmebescheinigung.

Do. 05.03.2026

ab 17:00 Uhr

Gemünden Wohra

Landesbetrieb

Landwirtschaft

Hessen

Landwirte

Info und Anmeldung

Tel.: 0561 7299 333

 

Fr. 06.03.2026

ab 13:00 Uhr

Gilserberg

Landesbetrieb

Landwirtschaft

Hessen

Landwirte

Info und Anmeldung

Tel.: 0561 7299 333

Zweigeteilte Veranstaltung mit Vorträgen und einem später stattfindenen Feldbegang - beide Teile (Vortrag und Feldbegang) müssen besucht werden für die Teilnahmebescheinigung.

Di. 10.03.2026

ab 10:00 Uhr

Waldeck-Sachsenhausen

Landesbetrieb

Landwirtschaft

Hessen

Landwirte

Info und Anmeldung

Tel.: 0561 7299 333

 

Mi. 11.03.2026

ab 10:00 Uhr

Bad Arolsen Schmillinghausen

Landesbetrieb

Landwirtschaft

Hessen

Landwirte

Info und Anmeldung

Tel.: 0561 7299 333

 

Mo. 29.06.2026

ab 9:00 Uhr

WetzlarWillig A&WAnwender und Abgeber

Info und Anmeldung bei:

GEF-info(at)willig-wz.de

auf Anfrage wird auch die Fortbildung nach §11 der Chemikalienverbotsverordnung angeboten

 

Mo. 31.08.2026

ab 9:00 Uhr

WetzlarWillig A&WAnwender und Abgeber

Info und Anmeldung bei:

GEF-info(at)willig-wz.de

auf Anfrage wird auch die Fortbildung nach §11 der Chemikalienverbotsverordnung angeboten

 

Mo. 23.11.2026

ab 9:00 Uhr

WetzlarWillig A&WAnwender und Abgeber

Info und Anmeldung bei:

GEF-info(at)willig-wz.de

auf Anfrage wird auch die Fortbildung nach §11 der Chemikalienverbotsverordnung angeboten

 

Mi. 25.11.2026

ab 10:00 Uhr

Geisenheim

Landesbetrieb

Landwirtschaft

Hessen

Gärtner, öffentliches Grün und GalaBau

Info und Anmeldung

Tel.: 0561 7299 333

 

Allgemeine Informationen zu 

Pflanzenschutz-Fortbildungen

Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz ist jeder Sachkundige im Pflanzenschutz verpflichtet, sich regelmäßig innerhalb einer Dreijahresfrist weiterzubilden. Die Fortbildungsveranstaltung kann deutschlandweit erfolgen. Der Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung.

Bei einer Kontrolle ist die Sachkundekarte und eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung vorzulegen.

Die Fortbildungen finden in 3-jährigen Zeiträumen statt. Die Fortbildungszeiträume richten sich nach dem Datum, an dem die Sachkunde erlangt wurde. Die Fortbildung muss innerhalb des Zeitraumes erfolgen. Dabei verändert (verschiebt) sich der Beginn des folgenden Zeitraumes nicht.

  • In Kontrollen wird überprüft, ob der Sachkundige eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung vorlegen kann, fehlt diese, erfolgt eine behördliche Anordnung die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme innerhalb einer festgelegten Frist der Behörde nachzuweisen.

  • die einmal erstellte Scheckkarte wird nicht nach jeder Fortbildung neu ausgegeben. Die Sachkundekarte behält ihre Gültigkeit, wenn man sich regelmäßig fortbildet.

  • Fortbildungsveranstaltungen können bundesweit besucht oder online absolviert werden. Die Teilnahmebescheinigung die Sie nach Ihrem Besuch bei der Fortbildungsveranstaltung erhalten, wird bundesweit gültig sein.

  • Als Nachweis für die Teilnahme an einer Fortbildung dient die Teilnahmebescheinigung und die beim Pflanzenschutzdienst hinterlegte Teilnehmerliste. Der Teilnehmer muss sich nicht mehr bei uns, also dem Pflanzenschutzdienst Hessen, melden. Es ist ausreichend, die Teilnahmebescheinigung bei den eigenen wichtigen Unterlagen aufzubewahren.

  • Ruhen der Fortbildungspflicht: Wenn Sie eine zeitlang nicht im Pflanzenschutz tätig sind, ruht die Fortbildungspflicht. Bevor Sie wieder im Pflanzenschutz tätig werden, muss eine Fortbildung besucht und die Sachkunde "aufgefrischt" werden.

  • Wenn Sie sowohl die Sachkunde für die Anwendung / Beratung als auch die Sachkunde für die Abgabe inne haben, müssen Sie in dem dreijährigen Fortbildungszeitraum auch jeweils nur eine Fortbildung besuchen - nicht für jeden Sachkundebereich einzeln.

  • Beim Pflanzenschutzdienst Hessen kann eine Zweitausfertigung der Fortbildungsbescheinigungen angefordert werden. Dies gilt nur für Fortbildungen, die in Hessen stattgefunden hatten. Die Zweitausfertigung ist gebührenpflichtig.

Übersicht Fortbildungsrhythmus
Übersicht Fortbildungsrhythmus

Ansprechpartner