Pflanzenschutz-Fortbildungen in Hessen

(zur Erhaltung der Sachkunde im 3-Jahres-Rhythmus)

Allgemeine Informationen zu Pflanzenschutz-Fortbildungen finden Sie unten auf dieser Seite.

Onlineveranstaltungen

TerminVeranstaltungsortVeranstalterZielgruppeAnmeldung und AnsprechpersonHinweis / Titel
immeronline

  Landesbetrieb 

  Landwirtschaft 

  Hessen

(nur für Personen mit 

Wohnsitz in Hessen nutzbar)

 

Landwirte

 

Gärtner 

Tel.: 0561 7299313 (Frau Caroline Zander)

 

Tel.: 0561 7299272 (Frau Barbara Riemann)

 

Mail: pflanzenschutzsachkunde(at)llh.hessen.de

 
immeronline

Landwirte

Gärtner

GaLa-Bauer

Winzer

Händler

Tel.: 030 46406 232 
immeronlineLandwirte

Tel.: 05021 97280

 

Tel.: 0172 4217542

 

Mail: e-learning(at)deula-nienburg.de

 
immeronlineForstwirteTel.: 02065 770 128 
immeronline

Landwirtschaftliche Beratungs- 

und Weiterbildungsgesellschaft 

(LBWG)

Landwirte

Tel.: 034606 994125

 

Mail: info(at)lbwg.de

 

Live-Onlineveranstaltungen

TerminVeranstaltungsort            Veranstalter            Zielgruppe            Anmeldung und AnsprechpersonHinweis / Titel            
     derzeit keine geplant

Präsenzveranstaltungen

TerminVeranstaltungsortVeranstalterZielgruppeAnmeldung und AnsprechpersonHinweis / Titel
Do. 16.07.2026 ab 8:00 UhrRheingau, verschiedene Ortstermine

Dezernat 51.2 Weinbau

Regierungspräsidium Darmstadt

Winzer

ohne Anmeldung

Infos

Ansprechpartner: Herr Neckerauer

Tel.: 06123 9058-20

Gruppenberatung Rheingau. Mind. 6 Termine müssen besucht werden.
Mi. 22.07.2026 ab 18:00 UhrHeppenheim

Dezernat 51.2 Weinbau

Regierungspräsidium Darmstadt

Winzer

ohne Anmeldung

Infos

Ansprechpartner: Herr Neckerauer

Tel.: 06123 9058-20

Gemarkungsrundgang Bereich Heppenheim. Mind. 3 Termine müssen besucht werden.
Mi. 29.07.2026 ab 18:00 UhrGroß-Umstadt

Dezernat 51.2 Weinbau

Regierungspräsidium Darmstadt

Winzer

ohne Anmeldung

Infos

Ansprechpartner: Herr Neckerauer

Tel.: 06123 9058-20

Gemarkungsrundgang Bereich Groß-Umstadt. Mind. 3 Termine müssen besucht werden.
Do. 30.07.2026 ab 8:00 UhrRheingau, verschiedene Ortstermine

Dezernat 51.2 Weinbau

Regierungspräsidium Darmstadt

Winzer

ohne Anmeldung

Infos

Ansprechpartner: Herr Neckerauer

Tel.: 06123 9058-20

Gruppenberatung Rheingau. Mind. 6 Termine müssen besucht werden.
Do. 6.08.2026 ab 9:30 UhrTreffpunkt bei Veranstalter erfragen

Dezernat 51.2 Weinbau

Regierungspräsidium Darmstadt

Winzer, ökologisch wirtschaftende Winzer

ohne Anmeldung

Infos

Ansprechpartner: Herr Neckerauer

Tel.: 06123 9058-20

Ökologischer Weinbau - Treffen, mind. 3 Termine müssen besucht werden.

Mi. 25.11.2026

ab 10:00 Uhr

Geisenheim

Landesbetrieb

Landwirtschaft

Hessen

Gärtner, öffentliches Grün und GalaBau

Info und Anmeldung

Tel.: 0561 7299 333

 

Änderungen der Fortbildungsfristen in Hessen

Ab 1. Januar 2027 wird die Regelung zur Fortbildung im Pflanzenschutz in Hessen vereinfacht. Die bisherigen unterschiedlichen Fristen werden durch eine klare Stichtagsregelung ersetzt.

Allgemeine Informationen zu Pflanzenschutz-Fortbildungen

Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz ist jeder Sachkundige im Pflanzenschutz verpflichtet, sich regelmäßig innerhalb einer Dreijahresfrist weiterzubilden. Die Fortbildungsveranstaltung kann deutschlandweit erfolgen. Der Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung.

Bei einer Kontrolle ist die Sachkundekarte und eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung vorzulegen.

Die Fortbildungen finden in 3-jährigen Zeiträumen statt. Die Fortbildungszeiträume richten sich nach dem Datum der letzten Fortbildung.

  • In Kontrollen wird überprüft, ob der Sachkundige eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung vorlegen kann, fehlt diese, erfolgt eine behördliche Anordnung die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme innerhalb einer festgelegten Frist der Behörde nachzuweisen.

  • die einmal erstellte Scheckkarte wird nicht nach jeder Fortbildung neu ausgegeben. Die Sachkundekarte behält ihre Gültigkeit, wenn man sich regelmäßig fortbildet.

  • Fortbildungsveranstaltungen können bundesweit besucht oder online absolviert werden. Die Teilnahmebescheinigung die Sie nach Ihrem Besuch bei der Fortbildungsveranstaltung erhalten, wird bundesweit gültig sein.

  • Als Nachweis für die Teilnahme an einer Fortbildung dient die Teilnahmebescheinigung und die beim Pflanzenschutzdienst hinterlegte Teilnehmerliste. Der Teilnehmer muss sich nicht mehr bei uns, also dem Pflanzenschutzdienst Hessen, melden. Es ist ausreichend, die Teilnahmebescheinigung bei den eigenen wichtigen Unterlagen aufzubewahren.

  • Ruhen der Fortbildungspflicht: Wenn Sie eine zeitlang nicht im Pflanzenschutz tätig sind, ruht die Fortbildungspflicht. Bevor Sie wieder im Pflanzenschutz tätig werden, muss eine Fortbildung besucht und die Sachkunde "aufgefrischt" werden.

  • Wenn Sie sowohl die Sachkunde für die Anwendung / Beratung als auch die Sachkunde für die Abgabe inne haben, müssen Sie in dem dreijährigen Fortbildungszeitraum auch jeweils nur eine Fortbildung besuchen - nicht für jeden Sachkundebereich einzeln.

  • Beim Pflanzenschutzdienst Hessen kann eine Zweitausfertigung der Fortbildungsbescheinigungen angefordert werden. Dies gilt nur für Fortbildungen, die in Hessen stattgefunden hatten. Die Zweitausfertigung ist gebührenpflichtig.

Stichtagsregelung ab 1. Januar 2027
Stichtagsregelung ab 1. Januar 2027

Ansprechpartner