Pflanzenschutz-Fortbildungen in Hessen
(zur Erhaltung der Sachkunde im 3-Jahres-Rhythmus)
Allgemeine Informationen zu Pflanzenschutz-Fortbildungen finden Sie unten auf dieser Seite.
Onlineveranstaltungen
| Termin | Veranstaltungsort | Veranstalter | Zielgruppe | Anmeldung und Ansprechperson | Hinweis / Titel |
|---|---|---|---|---|---|
| immer | online |
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen | (nur für Personen mit Wohnsitz in Hessen nutzbar)
| Tel.: 0561 7299313 (Frau Caroline Zander)
Tel.: 0561 7299272 (Frau Barbara Riemann)
| |
| immer | online | Tel.: 030 46406 232 | |||
| immer | online | ![]() | Landwirte | Tel.: 05021 97280
Tel.: 0172 4217542
| |
| immer | online | ![]() | Forstwirte | Tel.: 02065 770 128 | |
| immer | online | Landwirtschaftliche Beratungs- und Weiterbildungsgesellschaft (LBWG) | Landwirte | Tel.: 034606 994125
Mail: info(at)lbwg.de |
Live-Onlineveranstaltungen
| Termin | Veranstaltungsort | Veranstalter | Zielgruppe | Anmeldung und Ansprechperson | Hinweis / Titel |
|---|---|---|---|---|---|
| derzeit keine geplant |
Präsenzveranstaltungen
| Termin | Veranstaltungsort | Veranstalter | Zielgruppe | Anmeldung und Ansprechperson | Hinweis / Titel |
|---|---|---|---|---|---|
| Do. 16.07.2026 ab 8:00 Uhr | Rheingau, verschiedene Ortstermine | Dezernat 51.2 Weinbau Regierungspräsidium Darmstadt | Winzer | ohne Anmeldung Ansprechpartner: Herr Neckerauer Tel.: 06123 9058-20 | Gruppenberatung Rheingau. Mind. 6 Termine müssen besucht werden. |
| Mi. 22.07.2026 ab 18:00 Uhr | Heppenheim | Dezernat 51.2 Weinbau Regierungspräsidium Darmstadt | Winzer | ohne Anmeldung Ansprechpartner: Herr Neckerauer Tel.: 06123 9058-20 | Gemarkungsrundgang Bereich Heppenheim. Mind. 3 Termine müssen besucht werden. |
| Mi. 29.07.2026 ab 18:00 Uhr | Groß-Umstadt | Dezernat 51.2 Weinbau Regierungspräsidium Darmstadt | Winzer | ohne Anmeldung Ansprechpartner: Herr Neckerauer Tel.: 06123 9058-20 | Gemarkungsrundgang Bereich Groß-Umstadt. Mind. 3 Termine müssen besucht werden. |
| Do. 30.07.2026 ab 8:00 Uhr | Rheingau, verschiedene Ortstermine | Dezernat 51.2 Weinbau Regierungspräsidium Darmstadt | Winzer | ohne Anmeldung Ansprechpartner: Herr Neckerauer Tel.: 06123 9058-20 | Gruppenberatung Rheingau. Mind. 6 Termine müssen besucht werden. |
| Do. 6.08.2026 ab 9:30 Uhr | Treffpunkt bei Veranstalter erfragen | Dezernat 51.2 Weinbau Regierungspräsidium Darmstadt | Winzer, ökologisch wirtschaftende Winzer | ohne Anmeldung Ansprechpartner: Herr Neckerauer Tel.: 06123 9058-20 | Ökologischer Weinbau - Treffen, mind. 3 Termine müssen besucht werden. |
Mi. 25.11.2026 ab 10:00 Uhr | Geisenheim |
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen | Gärtner, öffentliches Grün und GalaBau | Tel.: 0561 7299 333 |
Änderungen der Fortbildungsfristen in Hessen
Ab 1. Januar 2027 wird die Regelung zur Fortbildung im Pflanzenschutz in Hessen vereinfacht. Die bisherigen unterschiedlichen Fristen werden durch eine klare Stichtagsregelung ersetzt.
Allgemeine Informationen zu Pflanzenschutz-Fortbildungen
Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz ist jeder Sachkundige im Pflanzenschutz verpflichtet, sich regelmäßig innerhalb einer Dreijahresfrist weiterzubilden. Die Fortbildungsveranstaltung kann deutschlandweit erfolgen. Der Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung.
Bei einer Kontrolle ist die Sachkundekarte und eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung vorzulegen.
Die Fortbildungen finden in 3-jährigen Zeiträumen statt. Die Fortbildungszeiträume richten sich nach dem Datum der letzten Fortbildung.
In Kontrollen wird überprüft, ob der Sachkundige eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung vorlegen kann, fehlt diese, erfolgt eine behördliche Anordnung die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme innerhalb einer festgelegten Frist der Behörde nachzuweisen.
die einmal erstellte Scheckkarte wird nicht nach jeder Fortbildung neu ausgegeben. Die Sachkundekarte behält ihre Gültigkeit, wenn man sich regelmäßig fortbildet.
Fortbildungsveranstaltungen können bundesweit besucht oder online absolviert werden. Die Teilnahmebescheinigung die Sie nach Ihrem Besuch bei der Fortbildungsveranstaltung erhalten, wird bundesweit gültig sein.
Als Nachweis für die Teilnahme an einer Fortbildung dient die Teilnahmebescheinigung und die beim Pflanzenschutzdienst hinterlegte Teilnehmerliste. Der Teilnehmer muss sich nicht mehr bei uns, also dem Pflanzenschutzdienst Hessen, melden. Es ist ausreichend, die Teilnahmebescheinigung bei den eigenen wichtigen Unterlagen aufzubewahren.
Ruhen der Fortbildungspflicht: Wenn Sie eine zeitlang nicht im Pflanzenschutz tätig sind, ruht die Fortbildungspflicht. Bevor Sie wieder im Pflanzenschutz tätig werden, muss eine Fortbildung besucht und die Sachkunde "aufgefrischt" werden.
Wenn Sie sowohl die Sachkunde für die Anwendung / Beratung als auch die Sachkunde für die Abgabe inne haben, müssen Sie in dem dreijährigen Fortbildungszeitraum auch jeweils nur eine Fortbildung besuchen - nicht für jeden Sachkundebereich einzeln.
Beim Pflanzenschutzdienst Hessen kann eine Zweitausfertigung der Fortbildungsbescheinigungen angefordert werden. Dies gilt nur für Fortbildungen, die in Hessen stattgefunden hatten. Die Zweitausfertigung ist gebührenpflichtig.

Ansprechpartner
Frau Steckler
Montag bis Freitag 8 Uhr - 15 Uhr
Frau Krombach
Montag bis Mittwoch 8 Uhr - 12 Uhr
Generelle Frage?
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