Gute Laborpraxis - GLP

GLP-Bescheinigung
GLP-Bescheinigung

 

Der Pflanzenschutzdienst Hessen ist anerkannte GLP-Prüfeinrichtung und führt im Rahmen des mit den Bundesländern vereinbarten "Verbundvorhaben Lückenindikation" (basierend auf Art. 51 VO  (EU) Nr. 1107/2009) Feldversuche zu Rücksandsprüfungen durch. Hierbei werden fehlende Rückstandsdaten erarbeitet, die anschließend im Rahmen des Zulassungsverfahrens von den zuständigen Behörden überprüft werden.

GLP-Bescheinigung

GLP bedeutet Gute Laborpraxis und ist ein weltweit anerkanntes Qualitätssicherungssystem zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards bei der Durchführung von Versuchen, die auch für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln benötigt werden. GLP gibt Qualitätsvorgaben für Planung, Durchführung und Dokumentation von Prüfungen, die im Rahmen von Zulassungsverfahren vorzulegen sind. Dieser Qualitätsstandard ist alle drei Jahre erneut durch eine Inspektion einer GLP-Überwachungsbehörde nachzuweisen.

Die Grundsätze der GLP, die von der OECD erarbeitet wurden, sind in Deutschland im Chemikaliengesetz von 2013 verankert. In diesem Gesetz finden Sie im sechsten Abschnitt mit den §19a bis §19d die rechtlichen Regelungen zur GLP.

Weiterführende Publikationen zur GLP werden von der GLP-Bundesstelle des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlicht: