Gute experimentelle Praxis - GEP

GEP-Bescheinigung
GEP-Bescheinigung

 

Der Pflanzenschutzdienst hessen wird alle 5 Jahre vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Einhaltung der GEP-Leitlinie überprüft. Die letzte Überprüfung fand 2019 statt.

GEP-Bescheinigung

Bevor Pflanzenschutzmittel zugelassen werden können, muss deren Wirksamkeit im Rahmen spezieller Wirksamkeitsstudien an Kulturen nachgewiesen werden. Bei deren Durchführung sind die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 zu beachten. Hier ist u.a. festgelegt, dass diese Studien nur von amtlichen bzw. amtlich anerkannten Versuchseinrichtungen durchgeführt werden dürfen. Es müssen die Grundsätze der GLP (Gute Experimentelle Praxis) eingehalten werden, die in der GEP-Leitlinie festgeschrieben sind. Bei GEP handelt sich um ein System zur Qualitätssicherung, welches sicherstellt, dass Versuche standardisiert und in hoher Qualität durchgeführt werden.

GEP-Leitlinie