Gespinstmotte

Schadbild

Im Mai und Juni bilden hellgraue oder cremefarbene Larven auffällige Gespinste zwischen kahlgefressenen Zweigen von Pfaffenhütchen, Schlehe und anderen Ziergehölzen aus der Gattung Prunus.
Auch an Weiß- und Rotdorn kann es zu Gespinstmottenbefall kommen, der jedoch meist schwächer ist als bei Pfaffenhütchen oder Schlehe.

In den durch schwarze Kotkrümel verschmutzten Gespinsten leben oft große Mengen der Larven, die sich bei Berührung der Gespinste schlängelnd bewegen.

 

Gespinstmotte - Larven an Pfaffenhütchen

Gespinstmotte - Larven an Pfaffenhütchen

Gespinstmotte - Falter

Gespinstmotte - Kokon und Larve

Gespinstmotte - Puppe

Schädling

Die Gespinstmotten sind kleine helle Falter von ca. einem Zentimeter Länge. Die weißen Flügel sind auffällig schwarz gepunktet. An Laubgehölzen treten mehrere Arten auf. Nach vollendeter Larvenentwicklung verpuppen sich die Tiere innerhalb des Gespinstes. Die Falter schlüpfen im Juli und legen ihre Eier an Zweigen ab. 

Die Junglarven überstehen den Winter unter einer schützenden Sekretschicht. Im Frühjahr beginnen sie dann mit ihrer Fraßtätigkeit. 

Bekämpfung

Allgemeine Bekämpfungshinweise

Im Garten treten Gespinstmotten erfahrungsgemäß selten auf, so dass auf eine Bekämpfung verzichtet werden kann, zumal ein Befall meist erst bei Kahlfraß entdeckt wird.

Stellt man rechtzeitig erste Gespinstbildung durch die Junglarven fest, reicht ein Entfernen der Gespinste mit der Gartenschere.

In der freien Landschaft, bei Feldgehölzen oder an Weg und- Waldrändern kommt es vor allem bei Schlehen und Pfaffenhütchen in manchen Jahren zu erheblichen Schäden. Die Sträucher regenerieren jedoch sehr gut, so dass auch hier normalerweise auf eine Bekämpfung verzichtet werden kann.

Auswahl geeigneter Insektizide gegen Gespinstmotten an Ziergehölzen im Garten.

Stand: Mai 2022

Wirkstoff(e)

Mittel

Zulassungsnummer
Zulassungsende

Aufbrauchfrist

Einsatzorte, immer auf die Anwendungsbestimmungen auf der Verpackung achten!

Acetamiprid Schädlingsfrei Careo bzw. Klick&GO Schädlingsfrei Careo Konzentrat

035982-00 bzw.

28.02.34

005686-60

28.08.22

28.08.35 bzw. 28.02.24

im Freiland und Gewächshaus

B4

Azadirachtin Neem Azal T/S 024436-00
31.12.23
30.06.25

zugelassen in Ziergehölzen bis 50 cm Höhe, ausgenommen Birne und Koniferen

im Freiland, Gewächshaus bei Zimmerpflanzen und auf dem Balkon

B4

Pyrethrine + Abamectin Compo Fazilo Garte-Spray 006171-00
31.08.23
28.02.25

im Freiland, Gewächshaus und bei Zimmerpflanzen und Balkonen

B1

Hinweis: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.

 *Die genannten Präparate sind eine gezielte Auswahl der Redaktion aus der Vielzahl der zugelassenen Pflanzenschutzmittel.

Einstufung der Bienengefährlichkeit:

Einstufung Erklärung
B1 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
B2 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft. Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
B3 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet.
B4 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft.

 

Eine vollständige Auflistung der aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden sie im Verzeichnis des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL.

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