Spitzendürre

Schadbild

Im Frühjahr können am Apfelbaum nach der Blüte sind auffällige braune verdorrte Blütenbüschel mit braunen benachbarten Blättern an den Zweigen sichtbar. Am selben Zweig können sich auch grüne Jungtriebe mit Fruchtansatz befinden. Die braunen vertrockneten Jungtriebe verbleiben am Baum. Betroffen sind nur junge Fruchttriebe mit Blüten, die Laubtriebe werden nicht befallen.  Das Schadbild ähnelt einem Frostschaden. Betroffene Zweige können im Verlaufe des Sommers Rindennekrosen ausbilden und absterben.

Es gibt beim Auftreten der Krankheit Sortenunterschiede.

 

 

 

Spitzendürre - Zweig mit vertrocknetem Blütenbüschel

Spitzendürre - vertrocknetes Blütenbüschel neben gesunden Jungtrieben

Spitzendürre - Zweig mit vertrocknetem Blütenbüschel und einem gesunden Blütenbüschel

Spitzendürre - vertrocknetes Blütenbüschel

Erreger

Die Spitzendürre wird ebenso wie die Monilia-Fruchtfäule von einem Pilz der Gattung Monilinia verursacht. Der Pilz Monilinia laxa teils auch der Pilz Monilinia fructigena sind die Erreger der Spitzendürre, Sie dringen über die Teile der Blüte z.B. die Narbe, seltener die Nektarien in den Baum ein. Die befallenen Blütenbüschel vertrocknen innerhalb weniger Tage. Der Pilz wächst über das Phloem ein Stück in den Zweig hinein.

Nach der blütezeit besteht keine Infektionsgefahr mehr.

Der Pilz überdauert an Fruchtmumien die im Baum über den Winter hängenbleiben.

Die Spitzendürre kommt in Deutschland relativ selten und oft nur regional vor. Diese Krankheit wird begünstigt durch folgende Faktoren: lange Blütezeit, langanhaltende feuchte, regnerische Witterung zur Blüte.

Bekämpfung

Allgemeine Bekämpfungshinweise

Eine direkte Bekämpfung des Spitzendürre ist in der Regel nicht notwendig, zudem gibt es derzeit keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel für dieses Anwendungsgebiet (Indiakation). Die befallenen Triebe sollen frühzeitig entfernt werden. Fruchtmumien sind nach Möglichkeit im Herbst / bzw. bei Schnittmaßnahmen im Winter mit zu entfernen.

 

Eine vollständige Auflistung der aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden sie im Verzeichnis des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL.

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