Absterben von Bohnenkeimlingen

Schadbild

Die jungen Bohnenkeimlinge gehen kurz nach Entfalten der häufig beschädigten Keimblätter ein. Nicht selten laufen die Bohnensamen erst gar nicht auf.
Sucht man nach ihnen in der Erde, zeigt sich, dass die Samen verschwunden, angefressen oder faul sind. Besonders häufig sind diese Ausfälle zu beobachten, wenn die Bohnen während oder kurz vor nasskalten Witterungsphasen gelegt werden. Die Samen keimen dann auf Grund der niedrigen Bodentemperaturen schlecht und sind so besonders anfällig für pilzliche aber auch tierische Schaderreger.

 

unregelmäßiges Auflaufen der Bohnen

Schaden durch Bohnenfliege an Keimlättern der Bohne

Schneckenfraß an Keimblättern der Bohne

Ursache

Neben verschiedenen bodenbürtigen Fäuleerregern können Schnecken und Bohnenfliegen die jungen Keimlinge schädigen. Bei Bohnenfliegenbefall sind Fraßgänge im Wurzelhals, im Stängel oder auch in den Keimblättern zu finden. 
Häufig sind jedoch Schnecken und pilzliche Fäuleerreger die Ursache für den beschriebenen Schaden.

Bekämpfung

Allgemeine Bekämpfungshinweise

Die wichtigste Maßnahme zum Schutz der Bohnen vor den genannten Schaderregern ist optimales Wachstum der Keimlinge. Je länger die Bohnen in der Erde liegen, desto größer wird die Gefahr durch Fäuleerreger und Schnecken.
Aus diesem Grunde sollten Bohnen erst gesät werden, wenn der Boden sich ausreichend erwärmt hat und wüchsiges Wetter zu erwarten ist. Frühe Aussaaten Anfang bis Mitte Mai haben in nasskalten Frühjahren nur geringe Wachstumschancen, so dass unter ungünstigen Bedingungen nicht selten erst die dritte Bohnensaat aufgeht.

Gegen die nicht so häufig auftretende Bohnenfliege wirken Kulturschutznetze, die die Bohnensaat auch vor Vögeln und Katzen schützen, die gern in den frisch bearbeiteten Beeten wühlen.
Um bodenbürtigen pilzlichen Fäuleerregern vorzubeugen, ist auf eine weitgestellte Fruchtfolge zu achten.
Schneckenfraß kann durch den Einsatz von Schneckenkorn mit dem Wirkstofff Eisen-III-Phosphat vorgebeugt werden.

 

Eine vollständige Auflistung der aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden sie im Verzeichnis des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL.

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