Übersicht Auflagen zu Gewässern und Saumbiotopen

Mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden bei vielen Mitteln einschränkende Auflagen vergeben. In der jeweiligen Gebrauchsanleitung sind alle Auflagen angegeben. Teils sind die Auflagen bußgeldbewehrt, d.h., Nichtbeachtung wird mit einem  Bußgeld geahndet.

Im Folgenden werden Erläuterungen zu ausgewählten Auflagen bzgl. Gewässern und Saumbiotopen gegeben. Sie stellen eine Übersicht über wichtige Abstandsaufagen dar. In jedem Fall ist bei Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Gebrauchsanleitung mit allen Auflagen zu beachten.

Erläuterungen zu Saumstrukturen mit Beispielen

Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile

Der Mindestabstand beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu relevanten Oberflächengewässern beträgt in Hessen 4 Meter.

Achtung:  Zusätzlich sind die produktspezifischen Abstandsauflagen zu beachten.
Abstände zu Oberflachengewässern und Saumstrukturen
Texte Auflagen Oberflächengewässern, Saumstrukturen

Digitale Abfragemöglichkeit zu relevanten Gewässern im WRRL-Viewer