Parallelimport von Pflanzenschutzmitteln

Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle parallelimportierten Pflanzenschutzmittel mit einer Identitätsbescheinigung versehen sein. Auf den Pflanzenschutzbehältnissen ist dies durch die PI-Nr. erkennbar. Dadurch ist sichergestellt, dass das importierte Pflanzenschutzmittel mit einem in Deutschland zugelassenen Präparat übereinstimmt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bietet auf seiner Website eine Liste der erteilten Genehmigungen und Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für den Parallelhandel zum Dowmload.