Kontrollen pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften

Im Hinblick auf ein bundeseinheitliches Risikomanagement im Pflanzen­schutz sowie umfangreicher Berichtspflichten gegenüber der EU wurde es not­wendig, ein länderübergreifendes Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften zu etablieren (Pflanzenschutz­kontrollprogramm).

Vorrangiges Ziel dieses Überwachungsprogramms ist es,

  • die Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften insbesondere beim Inverkehrbringen und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzgeräten zu überwachen und
  • gegebenenfalls die Nichtbeachtung von Vorschriften durch angemessene Maßnahmen, einschließlich der Verfolgung und Ahndung nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht, abzustellen.

Bei den durchzuführenden Kontrollen ist zwischen Verkehrskontrolle und Anwendungskontrolle zu unterscheiden.

Im Rahmen der Verkehrskontrolle werden sowohl die Handelsstufe als auch die Anwenderstufe kontrolliert. Bei diesen Kontrollen geht es bei der Handelsstufe vorrangig um die Überprüfung der Sachkunde des Abgebers, die Einhaltung des Selbstbedienungsverbotes oder um die vorschriftsmäßige Kennzeichnung der angebotenen Pflanzenschutzmittel sowie darum, dass nur zugelassene Pflanzenschutzmittel in den Verkehr gebracht werden.

Bei den Kontrollen des Anwenders wird beispielsweise überprüft, ob verbotene und entsorgungspflichtige Pflanzenschutzmittel gelagert werden.

Ein Schwerpunkt bei der Anwendungskontrolle bildet die Überprüfung des Pflanzenschutzgerätes hinsichtlich der Gültigkeit der Prüfplakette. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Überprüfung der Einhaltung von Abständen zu Gewässern oder Saumbiotopen (NW-, NG- oder NT-Auflagen) sowie die Einhaltung der Indikationszulassung und der Bestimmungen der Bienenschutzverordnung. Neben diesen Fachrechtskontrollen werden im Rahmen der Cross Compliance-Regelungen auch im Pflanzenschutz systematische Kriterien (geprüftes Gerät/Sachkunde) und auch sog. Cross Checks prämienrelevant überprüft.