Um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer zu verhindern, werden im Rahmen der Zulassung Abstandsauflagen für Pflanzenschutzmittel festgelegt.
Ausführliche informationen dazu befinden sich
hier
4 Meter Abstand zu Gewässern pauschal in Hessen
Text des Hessischen Wassergesetzes (HWG), letzte Änderung vom 06.06.2018
Besonders relevant bzgl. Abstandsauflagen in der Landwirtschaft sind im o.g. link § 1 HWG und § 23 HWG.
digitale Abfragemöglichkeit für relevante Gewässer im WRRL-Viewer