Pflanzenschutzgerätekontrolle 2024

Informationen zur Gerätekontrolle 2024

In den kommenden Monaten steht für viele Betriebe wieder die Pflanzenschutzgerätekontrolle an.

Wann Ihre Spritze zur Kontrolle muss, können Sie der Übersicht entnehmen.

 

 

Gültige Plaketten in 2024

orange (Aufdruck Jahreszahl 2025)

blau (Aufdruck Jahreszahl 2026)

gelb (Aufdruck Jahreszahl 2027)

 

Die grünen Plaketten (Aufdruck Jahreszahl 2024) verlieren in 2024 ihre Gültigkeit.

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Amtlich anerkannte Kontrollbetriebe

Die Pflanzenschutzgerätekontrolle wird in Hessen von amtlich anerkannten Kontrollbetrieben durchgeführt. Diese Werkstätten bieten die Pflanzenschutzgerätekontrolle zu festen Terminen - in der Regel im Frühjahr an. Welche Landmaschinenwerkstätten in Hessen anerkannte Kontrollbetriebe sind, sehen Sie hier:

Anerkannte Kontrollbetriebe

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Neue prüfpflichtige Geräte (u.a. Beizgeräte, Schneckenkornstreuer, Streichgeräte)

Seit Inkrafttreten der neuen Pflanzenschutzgeräteverordnung vom 06. Juli 2013 hat es im Bereich der Pflanzenschutzgerätekontrolle einige Änderungen gegeben. Es kamen im Zusammenhang mit dieser Verordnung auch einige neue prüfpflichtige Geräte hinzu. Dazu gehören vor allem gärtnerisch genutzte Geräte wie z.B. Karrenspritzen, Gießwagen und Nebelgeräte. Diese waren erstmalig bis zum 30.06.2016 im Rahmen der Gerätekontrolle prüfpflichtig.

In Anlage 5 zu § 4 Abs. 3 der Pflanzenschutzgeräteverordnung sind weitere Gerätearten mit abweichenden Prüfterminen genannt, die erstmalig bis zum 31.12.2020 und danach alle drei Jahre kontrolliert werden müssen. Das sind stationäre und mobile Beizgeräte, Granulatstreugeräte und schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte.

Unter einem Granulatstreuer versteht man u.a. den sogenannten Schneckenkornstreuer. Sobald damit Schneckenkorn oder ein anderes Pflanzenschutzmittel ausgebracht wird, besteht hier eine Kontrollpflicht im Rahmen der Pflanzenschutzgerätekontrolle. Als Granulatstreuer im Sinne der Verordnung zählt auch der Düngerstreuer, wenn die Schneckenkornausbringung mit diesem durchgeführt wird, somit ist auch dieser dann prüfpflichtig.

Die Kontrolle der Granulatstreuer erfolgt durch eine Sicht- und Funktionsprüfung, bei der verschiedene Merkmale wie z.B. der Zustand der Streuschaufeln und ein Vorhandensein eines entsprechenden Feuchteschutzes (Plane oder Deckel) am Streugerät begutachtet werden. Nach erfolgreicher Kontrolle wird für diese Geräte die von den Feldspritzen bereits bekannte Prüfplakette vergeben. 

Die Überprüfung dieser Granulatsteuer wird in Hessen von den amtlich anerkannten Kontrollbetrieben durchgeführt, die auch die Pflanzenschutzgerätekontrolle anbieten.

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Ablauf der Gerätekontrolle bei Feldspritzen

Die Kontrolle umfasst die im Folgenden in Kurzfassung beschriebenen elf Merkmale, von denen einige durch Messungen überprüft werden müssen.

1. Antrieb: Funktionstüchtigkeit und Sicherheit

2. Pumpe: Volumenstrom (Messung), Dichtigkeit, Pulsation

3. Rührwerk: Funktionsprüfung, sichtbare Umwälzung

4. Spritzflüssigkeitsbehälter: Dichtigkeit, Einfülleinrichtungen (Sieb), Skalierung

5. Armaturen: Funktionsprüfung, Manometereignung (Messung)

6. Leitungssystem: Dichtigkeit

7. Filterung: Je ein Filter in Saug- und Druckleitung, sinnvolle Filteranordnung

8. Spritzgestänge: Stabilität, Hindernisausweicheinrichtung, Hangausgleich

9. Düsen: Typ und Größe, Querverteilung (Messung bei Feldspritzgeräten), ist die Messung der Querverteilung nicht möglich, (z.B. bei Bandspritzgeräten, Erdbeerspritzbögen oder sonstigen Spezialgeräten) so ist der Einzeldüsenausstoß zu erfassen

10. Gebläse: Abschaltung, Luftleiteinrichtung (überwiegend bei Raumsprühgeräten)

11. sonstige Ausrüstung wie z.B. Direkteinspeisung

 

Damit die Prüfung schnell und erfolgreich durchgeführt werden kann, ist es wichtig, die Geräte entsprechend vorzubereiten. Nur dann kann die Prüfung zügig und damit kostengünstig durchgeführt werden. Besonders ist darauf zu achten, dass die Anschlüsse zur Prüfung der Pumpenleistung und –wo vorhanden- des Durchflussmessers gangbar sind. Grundvoraussetzung für die Kontrolle ist eine gründlich gereinigte Spritze. Diese Reinigung muss unbedingt auf der Behandlungsfläche erfolgen, um Einträge in die Kanalisation zu vermeiden. Das bedeutet, dass alle Filter und das ganze System frei von Pflanzenschutzmitteln sein müssen. Geräte mit Brüheresten haben in der Kontrollwerkstatt nichts verloren. Der Behälter sollte mindestens bis zur Hälfte mit reinem Wasser gefüllt sein. Das bei der Prüfung verbrauchte Wasser wird aufgefangen und wieder ins Gerät zurückgepumpt.