Pflanzenpass
Der Pflanzenpass ist ein amtliches Etikett für den Handel von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen im EU-Binnenmarkt. Mit dem Pflanzenpass wird bescheinigt, dass die Ware die pflanzengesundheitlichen Vorgaben erfüllt, d.h. u.a. frei von geregelten Schadorganismen ist. Der Pass dient der Rückverfolgbarkeit der Ware in der Handelskette.
Die Pflanzenpasspflicht gilt für alle Pflanzen zum Anpflanzen sowie Samen bestimmter Gattungen und Arten. Darüber sind auch Früchte von Citrus L. sowie Holz, soweit es den Angaben entspricht, pflanzenpasspflichtig. Die Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenständen ist in Anhang XIII der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 aufgeführt: Die Pflicht gilt für den gewerblichen Handel als auch die Verbringung über den Fernabsatz.
Die Ausstellung von Pflanzenpässen erfolgt eigenständig durch ermächtigte Unternehmen. Die Ermächtigung ist im Rahmen der Registrierung beim zuständigen Pflanzenschutzdienst zu beantragen, unter Beachtung der Informationen zu den Unternehmerpflichten und Ermächtigungsvoraussetzungen. Der zuständige Pflanzenschutzdienst ist der Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes, in dem das Unternehmen den Hauptsitz hat. Für die Aufnahme in das amtliche Register ist der Registrierungsantrag einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt zu übermitteln. Die Ermächtigung zur Ausstellung von Pflanzenpässen setzt neben der Registrierung unter anderem auch Kenntnisse des Unternehmens zu Schadorganismen voraus. Informationen dazu finden sie hier.
Der Pflanzenpass muss in Form und Inhalt den EU-Vorgaben entsprechen. Muster für Pflanzenpässe finden Sie in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2313.
Muster Pflanzenpass
Weitere Informationen zum EU-Pflanzenpass finden Sie auch auf den Internetseiten des Julius Kühn-Instituts sowie im Online-Guide für Pflanzenpassaussteller.
Bei Fragen zum Pflanzenpass wenden Sie sich bitte an die unten genannte Ansprechpartnerin.
Viviana Wotke
Tel.: 0641 303 -5231
E-Mail: VivianaTeresa.Wotke(at)rpgi.hessen.de