Wichtige Informationen zum Pflanzenpass

Seit dem 14.12.2019 gelten neue Vorschriften für den EU-Pflanzenpass. Viele Fragen zum Pflanzenpass können durch die FAQ beantwortet werden, die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Registrierung und Pflanzenpass erarbeitet wurden.

Der Pflanzenpass dient der Rückverfolgbarkeit von Pflanzen im EU-Binnenmarkt und bescheinigt die Freiheit von geregelten Schadorganismen. Die neuen Regelungen setzen auf die Eigenverantwortung der Unternehmer und deren Kontrolle Ihrer Pflanzenbestände. Auf Grundlage von unternehmensinternen Kontrollen und deren Dokumentation und dem Nachweis dieser beim Pflanzenschutzdienst Hessen, werden Betriebe ermächtigt Pflanzenpässe auszustellen. Pflanzenpässe müssen in Form und Inhalt der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2313 entsprechen.
Vorlagen für EU Flaggen finden Sie hier.

Mit dem neuen Internetauftritt des Kompendiums zur Pflanzengesundheitskontrolle in Deutschland ist auch der neue Online-Guide für Pflanzenpassaussteller (PP-Guide) verfügbar: https://kompendium.julius-kuehn.de/pp-guide/online-guide-fuer-pflanzenpassaussteller.
Der PP-Guide ist öffentlich zugänglich und beinhaltet Informationen zu den Untersuchungen zur Pflanzenpassausstellung, Schädlingsdatenblätter sowie einen Handlungsplan bei Auftretensverdacht oder Feststellung eines geregelten Schädlings.

 

Bei Fragen zum Pflanzenpass wenden Sie sich bitte an:

Frau Viviana Teresa  Wotke

Tel.: 0641 303-5231

VivianaTeresa.Wotke(at)rpgi.hessen.de

 

Zentrale Erreichbarkeit Pflanzenpass:

psd-pflanzenpass(at)rpgi.hessen.de