Import von Waren im Zusammenhang mit ISPM-Nr.15-pflichtigem Holzverpackungsmaterial
Die Einfuhr von Waren im Zusammenhang mit Verpackungsholz ist in Deutschland und der EU wie nachfolgend beschrieben. Einerseits unterliegt der Import von spezifizierten Waren aus China, Weißrussland und Indien der Durchführungsverordnung 2024/288. Andererseits werden in der zum 11.03.2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Risikowarenliste weitere Drittländer und Waren beschrieben, deren Einfuhr in Verbindung mit Verpackungsholz phytosanitären Anforderungen unterliegt.
Für sämtliche Fälle, die unter die beschriebenen Regelungen fallen, besteht Meldepflicht beim jeweils zuständigen Pflanzenschutzdienst, wenn als Transportmittel für die spezifizierten Waren Verpackungsholz gemäß ISPM Nr. 15 Verwendung findet, dass aus Vollholz hergestellt wird. Das besondere Risiko stellen die aus Rohholz gefertigten Verpackungsmaterialien wegen der Verschleppung von Schadorganismen wie z. B. Anoplophora glabripennis dar.
Betroffen von der Anmeldung sind alle Ladungsträger aus Holz, die dem ISPM Nr. 15 unterliegen und aus den jeweils genannten Drittländern in die EU eingeführt werden. Der ISPM Nr. 15 gilt hierbei für Paletten, Kisten, Verschläge sowie andere Holzverpackungen mit einer Mindeststärke von 6 mm. Davon ausgenommen sind aus Holzwerkstoffen (Leim-, Press- oder Schichtholz) bzw. aus Vollholz dünner als 6 mm hergestelltes Verpackungsmaterial.

Durchführungsverordnung 2024/288
Zum 18.01.2024 wurde mit der Durchführungsverordnung 2024/288 die Kontrolle von Sendungen neu geregelt, die durch begleitendes Verpackungsholz in die EU eingeführt werden. Betroffen von den Regelungen sind hierbei der Import von aus Vollholz hergestelltem Verpackungsmaterial gemäß den im Anhang dargelegten Warentarifen, die aus China, Indien und Weißrussland importiert werden. Entsprechende Sendungen sind dem Pflanzenschutzdienst zur phytosanitären Einfuhrkontrolle in TRACES NT anzumelden.
Risikowarenliste
Neben den Anforderungen der Durchführungsverordnung 2024/288 sind darüber hinaus die Waren einer Anmeldung beim Pflanzenschutzdienst zu unterziehen, die in der Risikowarenliste Deutschlands aufgeführt sind. Die aktuell geltenden Bestimmungen sind der Risikowarenliste zu entnehmen, die am 11.03.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Die hier aufgeführten Waren bzw. Zollcodes sind in Verbindung mit den angegebenen Drittländern durch den Importeur bzw. dessen Spedition beim Pflanzenschutzdienst anzumelden. Die Anmeldung der in der Risikowarenliste aufgeführten Waren ist hierbei erforderlich, da gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2019/2125 aus Drittländern eingeführte Sendungen mit Verpackungsholz verpflichtend einer Einfuhrkontrolle zu unterziehen sind. Hierbei soll die Verbringung von am Verpackungsholz anhaftenden Schadorganismen unterbunden werden.
Anmeldung von spezifizierten Waren in Begleitung von Holzverpackungsmaterial
Die Abfertigungen können einerseits an den EU-Grenzeinlassstellen erfolgen (Häfen und Flughäfen), andererseits an sogenannten 'Bestimmungsorten', die durch Antragstellung der Firmen vom Pflanzenschutzdienst registriert werden müssen. Folgendes ist zu beachten, wenn die Kontrolle am Bestimmungsort in Hessen durchgeführt werden soll:
Die importierende Firma muss den Bestimmungsort durch den Pflanzenschutzdienst Hessen ernennen lassen. Im Antrag muss der Bestimmungsort festgelegt werden, an dem das Verpackungsholz durch die Außendienstmitarbeitenden des Pflanzenschutzdienstes beschaut werden kann. Das Formular zum Antrag auf Ernennung eines Bestimmungsorts nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/1014 zur pflanzengesundheitlichen Importkontrolle an Verpackungsholz können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
Bei Rückfragen steht Ihnen der Pflanzenschutzdienst Hessen gerne zur Verfügung:
Außendienstmitarbeiter Bereich Südhessen:
Volker Fischer
Mobil: 0160 90827726
E-Mail: volker.fischer(at)rpgi.hessen.de
Außendienstmitarbeiter Bereich Mittelhessen:
Michael Fey
Mobil: 0151 62662274
E-Mail: michael.fey(at)rpgi.hessen.de
Außendienstmitarbeiter Bereich Nordhessen:
Bernd Schleiter
Mobil: 0641 303 5244
E-Mail: bernd.schleiter(at)rpgi.hessen.de