Pflanzengesundheit
Generelle Infos
Das Sachgebiet Pflanzengesundheit des Pflanzenschutzdienst Hessen verfolgt das Ziel, die Ein- und Verschleppung gefährlicher Schadorganismen an Pflanzen und Holz zu verhindern. Primäres und globales Ziel ist es, die Land-, Garten- und Forstwirtschaft, als unsere Umwelt, vor nicht natürlich vorkommenden Pathogenen und Schädlingen zu schützen. Die Pflanzenbeschau umfasst die Kontrolle aller Im- und Exporte von Pflanzen und Pflanzenteilen, sowie von Saat- und Pflanzgut. Die Holzbeschau umfasst die Kontrolle der Im- und Exporte von Rund- und Schnittholz, sowie von Verpackungsholz. Weiterführende Informationen zu Pflanzenpass und Pflanzen- oder Holzbeschau in Hessen finden Sie unter dem jeweiligen Link auf der rechten Seite "Weiterführende Informationen" und ganz allgemein unter Pflanzengesundheit JKI.
WICHTIGE Änderungen seit dem 14. Dezember 2019:
Seit Mitte Dezember 2019 ist mit der Umsetzung der EU Verordnungen 2017/625/EU (Kontrollverordnung) und 2016/2031/EU (Pflanzengesundheitsverordnung) ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft getreten. Ziel des neuen Systems ist ein besserer Schutz der EU und eine Vereinheitlichung der Kontrollverfahren. Insgesamt wird hierbei auf mehr Eigenverantwortung der Betriebe gesetzt. Unternehmen müssen sich auf eigene Initiative beim zuständigen Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes registrieren. Der Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft. Die Registrierungspflicht gilt für Unternehmen mit folgenden Tätigkeiten:
- zum Aufbringen von Markierungen nach ISPM 15
- zur Ausstellung von Pflanzenpässen als sogenannter 'ermächtigter Unternehmer'
- zum Export von Waren mit Pflanzengesundheitszeugnis
- zum Import kontrollpflichtiger Waren
- zur Anmeldung von Kontrollorten für die Bestimmungsortkontrolle
Den Antrag für die Registrierung finden Sie am Ende dieser Seite mit allen Anlagen.
Gerne beantworten wir Fragen
- zur Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen
- zum Im- und Export von Pflanzen und Holz aus nicht-EU Ländern oder zur Verbringung in der EU
- zum Monitoring meldepflichtiger Schadorganismen
- zum Mitbringen/Einfuhr zeugnispflichtiger Ware
- zu der neuen EU Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Ausnahmegenehmigungen für Forschungs- oder Züchtungszwecken
Die Einfuhr von Unionsquarantäneschädlingen und weiterem, unter Quarantäne zu haltenden Material (z.B. einfuhrverbotene Pflanzen) in die Europäische Union, aber auch ihr Verbringen innerhalb der EU und der Umgang mit ihnen ist nach EU-Recht grundsätzlich verboten.
Links und Neuigkeiten
- 26.05.2023: TASPO-Artikel "Blinde Passagiere auf dem Weg nach Deutschland"
- 08.07.2022: TASPO-Artikel "Online-Guide zur Ausstellung von Pflanzenpässen"
- 12.05.2022: Online-Guide für Pflanzenpassaussteller
- 07.10.2021: 3sat Doku Wissenhoch2: Rettet Felder und Gärten
- 01.10.2021: Umfrage Entschädigungsoptionen für Betriebe - Quarantäneprojekt HU-Berlin
- 10.08.2020: Verdächtige Postsendungen mit Pflanzensamen
- 11.02.2020: Valentinstag: Kontrolleure nehmen Rosen unter die Lupe
Links und Neuigkeiten
Weiterführende Informationen und Formulare

Pflanzenbeschau
Die amtliche Pflanzenbeschau verfolgt das Ziel, die Einschleppung und Ausbreitung gefährlicher Schadorganismen zu verhindern.

Holzbeschau
Der internationale Handel mit Holz birgt das Risiko, schädliche Organismen wie holzbrütende Käfer oder Nematoden zu verschleppen.

Amtliche Erhebungen
Im Rahmen der Bekämpfung besonders schädlicher Organismen führt der Pflanzenschutzdienst Hessen amtliche Erhebungen durch, um das Vorkommen prioritären Schädlinge festzustellen.