Informationen für den Export von Rund- und Schnittholz

Der Export von Rund- und Schnittholz als Ware unterliegt bestimmten pflanzengesundheitlichen Regelungen, ganz ähnlich wie sie beim Handel mit lebenden Pflanzen und Pflanzenteilen gelten.

Wer Rundholz (z.B. Fichten-, Buchen- oder Eichenstämme) nach China oder andrere außereuropäische Länder liefern will, benötigt dafür ein Pflanzengesundheitszeugnis bzw. ein Vorausfuhrzeugnis, das für Holz aus Hessen vom Pflanzenschutzdienst Hessen ausgestellt wird.
Bevor diese Dokumente ausgestellt werden können, wird die Ware von den Außendienstmitarbeitenden beschaut und freigegeben. Erst nach dieser Freigabe kann der Pflanzenschutzdienst in Kassel das erforderliche Dokument ausstellen.

+++ WICHTIG: Vor dem Hintergrund des enormen Zuwachs der Rundholzexporte in den letzten Jahren, finden Sie hier Anleitungen zur Anmeldung der Rundholzbeschau, sowie zur Antragstellung eines Vorausfuhrzeugnisses (VAZ). +++

Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbieter im Außendienst gerne weiter.
Wenn Sie noch keine Erfahrung mit der Antragstellung haben, empfiehlt es sich Ihren zuständigen Außendienstmitarbeiter zu kontaktieren.

 

Ihre Ansprechpartner vor Ort:

Außendienstmitarbeiterin Bereich Nordhessen

Sonja Bock

Tel.: 0641303 5256
Fax: 0641 303 5258
Mobil: 0170 76 90 226
E-Mail: sonja.bock(at)rpgi.hessen.de

Außendienstmitarbeiter Bereich Mittelhessen

Michael Fey
Tel.: 0641 303 5221
Fax: 0641 303 5104
Mobil: 0151 62662274
E-Mail: michael.fey(at)rpgi.hessen.de

Außendienstmitarbeiter Bereich Südhessen

Volker Fischer
Tel.: 0641 303 5221 
Fax: 0641 303 5104
Mobil: 0160 90 82 77 26
E-Mail: volker.fischer@rpgi.hessen.de

 

 

 

Beantragung eines Pflanzengesundheitszeugniss (PGZ) oder Vorausfuhrzeugniss (VAZ) für den Export von Rundholz

Die Ausstellung der PGZ und VAZ für den Holzexport erfolgt an der Außenstelle des Pflanzenschutzdienstes Hessen in Kassel. Bevor die Mitarbeitenden ein Zeugnis ausstellen können, muss die Holzsendung vor, bzw. bei der Verladung von Ihrem zuständigen Außendienstmitarbeitenden freigegeben werden. Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir Ihnen die Beachtung der Anleitung 'Anmeldung Holzbeschau'.

Die Beantragung eines PGZ oder VAZ erfolgt immer online über die Plattform PGZ-Online. Für die effektive Bearbeitung Ihres Antrags ist es erforderlich, dass das Online-Formular vollständig und sorgfältig ausgefüllt wird. Hier finden Sie eine Anleitung des PSD Hessen zur Beantragung VAZ.

Die Mitarbeitenden, die Ihre Zeugnisanträge nach Freigabe durch die Außendienstmitarbeiter bearbeiten, erreichen Sie an der Dienststelle in Kassel:

 

Regierungspräsidium Gießen - Pflanzenschutzdienst
Mündener Str. 4
34123 Kassel

Telefon: 0641 303 5253

E-Mail: psd-kassel(at)rpgi.hessen.de

 

 Gründe für den enormen Zuwachs an Rundholzexporten: