Am jungen Laub der Eiche fressen im Frühjahr die stark behaarten, grauen Raupen. Auffällig ist die starke Bildung von Gespinsten in denen die Larven in großer Menge gesellig leben. Im Laufe der Entwicklung werden auch größere Raupennester angelegt.
Der Eichenprozessionsspinner überwintert im Eistadium an den jungen Trieben. Mitte bis Ende April schlüpfen die Larven. Ab dem dritten Larvenstadium entstehen die gefährlichen Brennhaare, die bei Menschen und Tieren z.T. erhebliche allergische Reaktionen auslösen können.
Die Schädigung der Eichen durch Fraß wird sehr unterschiedlich bewertet. Häufig ist eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) aus pflanzenschutzlicher Sicht nicht erforderlich. Problematisch ist aber die Wirkung der Brennhaare auf die menschliche Gesundheit, aus diesem Grund werden die Larven oft mit chemischen Bioziden bekämpft.
Aus diesen Gründen kann eine rechtzeitige Bekämpfung unmittelbar nach Larvenschlupf sinnvoll sein.
Biozide zur Bekämpfung des EPS - zur Abwehr von gesundheitlichen Schäden:
Stand: Februar 2020
Wirkstoff(e) | Mittel |
Zulassungsnummer |
Anmerkungen |
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Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki | Foray ES |
DE-0019934-18 30.11.2028 |
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Margosa-Extrakt | NeemProtect |
DE-0011980-18 25.07.2027 |
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Nach § 17 genehmigte Insektizide für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:
Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier - hier steht der Schutz des Baumes im Vordergrund:
Stand: Februar 2020
Wirkstoff(e) |
Mittel |
Zulassungsnummer |
Aufbrauchfrist |
Anmerkungen |
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Bacillus thuringiensis subspecies kurstakii |
Dipel ES | 024080-00 31.12.21 |
30.06.23 |
Einsatz gegen Junglarven (freifressende Schmetterlingsraupen) in Zierpflanzen Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks und Gärten, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Sport- und Freizeitplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Auflage: SF252, SF254, SF265 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) |
Bacillus thuringiensis subspecies aizawai | XenTari |
024426-00 30.04.20 |
31.10.22 |
Einsatz gegen Junglarven (freifressende Schmetterlingsraupen) in Zierpflanzen Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: öffentliche Parks und öffentliche Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Auflage: SF251, SF252 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) |
Code | Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung |
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SF251 | Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SF252 | Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. |
SF254 | Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen in einem Abstand von mindestens 3 m von der behandelten Fläche oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SF265 | Die behandelten Flächen sind für 8 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren. |
Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.