Einzelne Nadelbäume bis hin zu größeren Gruppen an Nadelbäumen bekommen braune Nadeln, verkahlen und sterben ab. Betroffen sind vorallem Fichten, Tannen, Kiefern und auch Lärchen. Sie werden von verschiedenen Borkenkäferarten befallen. Am Stamm kann man kleine runde Ausbohrlöcher erkennen.
Erste Befallszeichen: Harztröpfchenbildung am Stamm, Bohrmehlauswurf vermischt mit Baumharz. Braunfärbung der Nadeln und Nadelfall.
Die Bäume sind bereits stark geschwächt durch Trockenheit und Hitze und damit anfälliger für Schädlingsbefall.
Borkenkäfer ist nicht gleich Borkenkäfer. Es gibt verschiedene Arten die sich auf unterschiedliche Wirtsbäume spezialisiert haben. Bekannte Vertreter sind u.a. der Buchdrucker (Fichte), Kupferstecher (Fichte), Zwölfzähniger Kiefernborkenkäfer (Kiefer), Krummzähniger Tannborkenkäfer (Tanne) und der Große Lärchenborkenkäfer (Lärche). Viele der Borkenkäferarten sind Rindenbrüter - ihre Frassgänge befinden sich zwischen Rinde und Bast der Bäume. Die meisten Arten befallen vorrangig bereits geschädigte oder geschwächte Bäume: lang anhaltende Trockenheit, Sturmholz, Frassschäden durch andere Insekten, Immissionenen usw..
Durch den Fraß der Larven und Käfer in der Bastschicht des Baumes wird die Wasserleitung von der Wurzel in die Krone unterbrochen, bei einem stammumfassenden Befall führt das zum Absterben des Baumes.
In warmen Jahren vermehren sich die Borkenkäfer besonders stark. Einzelne Borkenkäferarten haben ein enormes Vermehrungspotential - ein Käferpaar des Großen Buchdruckers kann bis zu 30.000 Nachkommen hervorbringen.
Fachbroschüre:
Borkenkäfer an Nadelbäumen - erkennen, vorbeugen, kontrollieren - Bezug über den BLE-Verlag oder Download
Allgemeine Bekämpfungshinweise
Regelmäßige Kontrolle der Bäume auf Anzeichen eines Befalles. Möglichst schnelle und vollständige Entfernung befallener Bäume, befallenes Holz mit Rinde darf nicht im Wald verbleiben - da von hier aus wieder ein neuer Befall ausgeht. Unschädlich machen der Käferbrut durch Entrinden, thermische oder chemische Verfahren.
Nach § 17 genehmigte Pflanzenschutzmittel für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:
Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.