Schaderreger an Ziergehölzen

Blattläuse an Euonymus
Blattläuse an Euonymus

An Gehözen treten eine Vielzahl von Krankheitserregern und Schädlingen auf. In den meisten Fällen kann man in Grünanlagen auf eine Bekämpfung verzichten, da ein Befall der Gehöze meist toleriert werden kann oder die Pflanzen sich nach einem Schädlingsbefall schnell wieder erholen.

Bei intensiv gepflegten oder wertvollen Gehölzen kann in Einzelfällen eine Bekämpfung mit einem Pflanzenschutzmittel sinnvoll sein. 

Friedhöfe, Parks und sonstige Grünflächen sind nach § 17 Pflanzenschutzgesetz "Flächen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind". Hier dürfen nur entsprechend genehmigte Präparate verwendet werden. Nähere Informationen zum Genehmigungsverfahren nach § 17 Pflanzenschutzgesetz gibt es hier.

Welche Präparate einsetzbar sind, kann bei der Beschreibung der einzelnen Schaderregergruppen nachgelesen werden.