In den meisten Fällen ist eine Unkrautbekämpfung in etablierten Ziergehölzanlagen nicht erforderlich. Gelegentlich bereiten jedoch so genannte Wurzelunkräuter, wie Quecke, Giersch, Winde oder Distel, Probleme. In neuen Gehölzpflanzungen ist der Unkrautdruck in der Regel höher, da Samenunkräuter hier wegen der guten Lichtverhältnisse optimale Wachstumsbedingungen vorfinden. Waren die Flächen vor der Pflanzung stark verunkrautet oder wurde mit Unkrautrhizomen belasteter Boden aufgeschüttet, ist auch hier häufig starkes Wachstum von Wurzelunkräutern zu beobachten, das durch Mulchschichten aus Rinde oder anderen Materialien nicht unterdrückt werden kann.
In solchen Fällen könnten Herbizide eine wirksame und kostengünstige Alternative zu mechanischen Verfahren sein. Leider gibt es kaum Produkte, die hier einsetzbar sind, da nur in wenigen Fällen eine ausreichende Verträglichkeit gegenüber Gehölzarten gegeben ist. Vor dem Einsatz eines Herbizids sollte man sich in der Gebrauchsanleitung genau über die Verträglichkeit und die Anwendungsbedingungen für das Präparat informieren, da bei gemischten Gehölzpflanzungen die Gefahr von Herbizidschäden an den Ziergehölzen recht groß ist.
Die Verwendung eines Spritzschirmes kann in manchen Fällen verhindern, dass die Sträucher von dem Herbizid benetzt werden.
Nach § 17 genehmigte Herbizide für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:
Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:
Stand: Juni 2022
Wirkstoff(e) |
Mittel |
Zulassungsnummer |
Aufbrauchfrist |
Anmerkungen |
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Flumioxazin |
Vorox F Ra-50 |
024895-60 bzw. -61 30.06.23 |
31.12.24 |
unter Ziergehölzen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugängliche Sportplätze einschl. Golfplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens gegen: Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Moose |
Pelargonsäure |
Finalsan und weitere |
024645-61 31.08.23 |
28.02.25 |
unter Ziergehölzen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Straßenbegleitgrün, Sportplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Öffentlich zugängliche Wege und Plätze Einzelpflanzenbehandlung Auflagen: SF251, SF252 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) gegen: Einkeimblättrige, zweikeimblättrige Unkräuter |
Propyzamid | Kerb Flo | 006220-00 31.01.23 |
31.07.24 |
unter Ziergehölzen ab 1. Standjahr: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) Auflagen: SF252, SF254, SF255 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) gegen: Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere |
Diflufenican + Iodosulfuron | Valdor Expert |
007339-00 31.12.27 |
30.06.29 |
unter Ziergehölzen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Sport- und Freizeitplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Auflagen: SF251, SF252 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) gegen: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Code | Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung |
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SF251 | Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SF252 | Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. |
SF254 | Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen in einem Abstand von mindestens 3 m von der behandelten Fläche oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SF255 | Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren. |
VA267 | Die Anwendung auf den Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird beschränkt auf die maximale Flächenleistung von 500 m²/d. |
Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Unkräutern unter Ziergehölzen im Haus- und Kleingarten sind in der Infothek Garten zu finden.
Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.