Chemische Vegetationsbeseitigung auf Wegen und Plätzen - sachgerecht in Profihand

Der Einsatz von Herbiziden wird in der Öffentlichkeit meist sehr kritisch gesehen und daher von vielen Menschen abgelehnt. Angesichts der hohen Kosten für mechanische und thermische Verfahren stellt er in bestimmten Fällen jedoch eine Möglichkeit zur Unkrautregulierung dar. Sollen Pflanzenschutzmittel auf den o.g. Flächen eingesetzt werden, so sind verschiedene rechtliche Aspekte zu berücksichtigen (z.B. das Genehmigungserfordernis nach § 12 Absatz 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes). Leitlinie und gesetzliche Norm für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach dem Pflanzenschutzgesetz ist bekanntermaßen der integrierte Pflanzenschutz (§2, Nr. 2 ) und die Durchführung des Pflanzenschutzes nach guter fachlicher Praxis (§3).

Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes und insbesondere der Biodiversitätserhaltung ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (hier der genannten Herbizide) auf das notwendige Maß zu beschränken, wenn möglich darauf zu verzichten und vorrangig der Einsatz nichtchemischer Verfahren zu prüfen und zu berücksichtigen.

 

Zulassung und Genehmigung

Es dürfen nur Herbizide eingesetzt werden, die von der deutschen Zulassungsbehörde (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) für diesen Zweck zugelassen oder genehmigt sind. Außerdem ist in jedem Fall eine Einzelfallgenehmigung nach § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz erforderlich, die beim Pflanzenschutzdienst beantragt werden kann.
Zur Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen stehen für professionelle Anwender derzeit drei Wirkstoffe zur Verfügung.

 

Auswahl zugelassener Herbizide, für die eine Einzelfall-Genehmigung nach § 12 (2) Pflanzenschutzgesetz für professionelle Anwender erteilt werden kann

Stand: Juni 2022

Wirkstoff(e) Mittel Zulassungsnummer
Zulassungsende
Anmerkungen
Essigsäure Cito Fast 00A353-00
31.08.2026
Für Freiland zugelassenes Herbizid zur Behandlung von einjährigen einkeimblättrigen Unkräutern, einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern; Anwendungstechnik: Einzelpflanzenbehandlung. Anwendungstechnik: mit Abschirmung. Stadium des Schadorganismus: bis 10 cm Unkrauthöhe
Essigsäure Cito Max

00A354-00
31.08.2026

Für Freiland zugelassenes Herbizid zur Behandlung von einjährigen einkeimblättrigen Unkräutern, einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern; Anwendungstechnik: Einzelpflanzenbehandlung. Anwendungstechnik: mit Abschirmung. Stadium des Schadorganismus: bis 10 cm Unkrauthöhe
Pelargonsäure Finalsan 024645-61
15.12.2025

nicht selektives Blattherbizid; zugelassen zur Einzelpflanzen- und Teilflächenbehandlung;
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.

Auflagen: SF251, SF 252

Pelargonsäure KATOUN GOLD 008572-00/00-002
15.12.2025

nicht selektives Blattherbizid; zugelassen zur Einzelpflanzen- und Teilflächenbehandlung;
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Pelargonsäure + Maleinsäurehydrazid Finalsan Plus 006193-61
31.12.2024

nicht selektives Blattherbizid; zugelassen zur Einzelpflanzen- und Teilflächenbehandlung;
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.

In einer Genehmigung nach § 12 (2) Pflanzenschutzgesetz wird festgelegt, dass die behandelte Fläche für 48 Stunden abzusperren ist.

Begründung *

Auflagen: SF 252, SF 254, SF 255

Pelargonsäure +
Maleinsäurehydrazid

RA-3000-flüssig 006193-63
31.12.2024

nicht selektives Blattherbizid; zugelassen zur Einzelpflanzen- und Teilflächenbehandlung;
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.

In einer Genehmigung nach § 12 (2) Pflanzenschutzgesetz wird festgelegt, dass die behandelte Fläche für 48 Stunden abzusperren ist.

Begründung *

Auflagen: SF 252, SF 254, SF 255

Diflufenican + Iodosulfuron

RA-X

Valdor Flex

007201-60 bzw. -00

31.12.2027

nicht selektives Blattherbizid; zugelassen zur Einzelpflanzen- und Teilflächenbehandlung;
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.

In einer Genehmigung nach § 12 (2) Pflanzenschutzgesetz wird festgelegt, dass die behandelte Fläche für 48 Stunden abzusperren ist.

Begründung *

Auflagen: SF 251, SF 252

Flumioxazin Vorox F 024895-60
30.06.2024
Bodenherbizid, wirkt gegen auflaufende Unkräuter
Flumioxazin Nozomi 024895-00
30.06.2024
Bodenherbizid, wirkt gegen auflaufende Unkräuter
Flumioxazin Hyganex-Perfekt 024895-62
30.06.2024
Bodenherbizid, wirkt gegen auflaufende Unkräuter
Flumioxazin Ra-50 024895-61
30.06.2024
Bodenherbizid, wirkt gegen auflaufende Unkräuter

 

 

dazugehörige Auflagen und Anwendungsbestimmungen
Code Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung
NW802 Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem, es sei denn abfließendes Drain- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.
SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF254 Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen in einem Abstand von mindestens 3 m von der behandelten Fläche oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF255 Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren.

* Begründung:
Folgende Auflagen der Zulassungsbehörde gelten:

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF189: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
ST128: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske HM mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels mit personengetragenen Geräten.

Genehmigungen für Präparate mit dem Wirkstoff Glyphosat werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen erteilt.

Bevor eines der genannten Herbizide zum Einsatz kommt, ist eine entsprechende Genehmigung nach § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz einzuholen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Kinderspielplätzen und Kindergartengelände wird in Hessen grundsätzlich nicht genehmigt.