Unkrautbekämpfung in Stauden und Sommerblumen

Eine Unkrautbekämpfung mit Herbiziden ist in Stauden- und Sommerblumenbeeten so gut wie nicht durchführbar. Derzeit gibt es nur wenige zugelassene Präparate, die ausreichend wirksam und für krautige Zierpflanzen verträglich sind. In den allermeisten Fällen ist daher nur eine mechanische Unkrautbekämpfung möglich.
Liegt auf den Pflanz- oder Saatbeeten ein starker Unkrautdruck durch Wurzelunkräuter (Quecke, Winde, Distel) vor, kann es sinnvoll sein zur Kulturvorbereitung vor dem Pflanzen einen Totalunkrautvernichter einzusetzen.

 

Nach § 17 genehmigte Herbizide für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:

 

 

Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:

 

Stand: Juni 2022

Wirkstoff(e)

Mittel

Zulassungsnummer
Zulassungsende

Aufbrauchfrist

Anmerkungen

Pelargonsäure

Finalsan

Turboclean Unkrautfrei

3 Stunden Bio-Unkrautfrei

024645-61 bzw. -71 bzw. -63
31.08.23
28.02.25

bei Zierpflanzen:

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Straßenbegleitgrün, Sportplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Öffentlich zugängliche Wege und Plätze

Einzelpflanzenbehandlung

Auflagen: SF251, SF252 (Erläuterungen siehe untere Tabelle)

gegen: Einkeimblättrige, zweikeimblättrige Unkräuter

Maleinsäurehydrazid + Pelargonsäure

Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus

RA-3000-flüssig

und weitere

006193-00 bzw. -63

31.12.22

30.06.24

bei Zierpflanzen:

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen); hier: Teilflächen im Arboretum, einzelne Schmuckpflanzenbereiche

Einzelpflanzenbehandlung

gegen: Einkeimblättrige, zweikeimblättrige Unkräuter

dazugehörige Auflagen und Anwendungsbestimmungen
Code Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung
SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.

Die Verwendung von Rindenmulch oder ähnlichen Materialien kann zwar das Auskeimen von Unkrautsamen, die im Boden liegen, für eine gewisse Zeit verhindern, gegen Wurzelunkräuter zeigen diese Materialien allerdings keine ausreichende Wirkung. Anfliegende Unkrautsamen von Löwenzahn, Weidenröschen oder Distel finden hier die Möglichkeit zu keimen, so dass gemulchte Flächen schon nach wenigen Monaten eine deutliche Verunkrautung zeigen können.

  

Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.