Eine Unkrautbekämpfung mit Herbiziden ist in Stauden- und Sommerblumenbeeten so gut wie nicht durchführbar. Derzeit gibt es nur wenige zugelassene Präparate, die ausreichend wirksam und für krautige Zierpflanzen verträglich sind. In den allermeisten Fällen ist daher nur eine mechanische Unkrautbekämpfung möglich.
Liegt auf den Pflanz- oder Saatbeeten ein starker Unkrautdruck durch Wurzelunkräuter (Quecke, Winde, Distel) vor, kann es sinnvoll sein zur Kulturvorbereitung vor dem Pflanzen einen Totalunkrautvernichter einzusetzen.
Nach § 17 genehmigte Herbizide für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:
Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:
Stand: Februar 2020
Wirkstoff(e) |
Mittel |
Zulassungsnummer |
Aufbrauchfrist |
Anmerkungen |
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Pelargonsäure |
Finalsan Turboclean Unkrautfrei 3 Stunden Bio-Unkrautfrei |
024645-61 bzw. -71 bzw. -63 31.08.21 |
28.02.23 |
bei Zierpflanzen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Straßenbegleitgrün, Sportplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Öffentlich zugängliche Wege und Plätze Einzelpflanzenbehandlung Auflagen: SF251, SF252 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) gegen: Einkeimblättrige, zweikeimblättrige Unkräuter |
Glyphosat | Roundup Ultra |
024142-00 15.12.20 |
15.06.22 |
bei Zierpflanzen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) Auflagen: SF252, SF254, SF255, VA267 (Erläuterungen siehe untere Tabelle) gegen: Einkeimblättrige, zweikeimblättrige Unkräuter |
Maleinsäurehydrazid + Pelargonsäure |
Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus RA-3000-flüssig |
006193-00 bzw. -63 31.12.20 |
30.06.22 |
bei Zierpflanzen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen); hier: Teilflächen im Arboretum, einzelne Schmuckpflanzenbereiche Einzelpflanzenbehandlung gegen: Einkeimblättrige, zweikeimblättrige Unkräuter |
Code | Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung |
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SF251 | Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SF252 | Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. |
SF254 | Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen in einem Abstand von mindestens 3 m von der behandelten Fläche oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. |
SF255 | Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren. |
VA267 | Die Anwendung auf den Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird beschränkt auf die maximale Flächenleistung von 500 m²/d. |
Die Verwendung von Rindenmulch oder ähnlichen Materialien kann zwar das Auskeimen von Unkrautsamen, die im Boden liegen, für eine gewisse Zeit verhindern, gegen Wurzelunkräuter zeigen diese Materialien allerdings keine ausreichende Wirkung. Anfliegende Unkrautsamen von Löwenzahn, Weidenröschen oder Distel finden hier die Möglichkeit zu keimen, so dass gemulchte Flächen schon nach wenigen Monaten eine deutliche Verunkrautung zeigen können.
Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.