Der Riesenbärenklau ist eine Staude die oftmals auf Brachflächen, an Straßenrändern und entlang des Ufers von Bächen und Flüssen wächst. Sie fällt durch ihre Größe auf, der Riesenbärenklau gehört z den größten krautigen Pflanzen Europas. Die Blätter sind sehr groß und fiederschnittig unterteilt. Zwischen Juli und September blüht der Riesenbärenklau beeindruckend mit seinen großen weißen Doldenblüten und bildet dabei mehrere tausend Samen je Pflanze. Die Gesamthöhe der Pflanze kann dann bis zu 4 m aufragen. Gefährlich ist der Saft der Pflanze, kommt die Haut in Kontakt mit dem Pflanzensaft, kann es in Verbindung mit direkter Sonneneinstrahlung zu schweren Reaktionen der Haut führen: Rötungen, Bläschenbildung, Verbrennungen und nässende Wunden. Die Pollen sind für Allergiker problematisch und können zu Atemnot führen.
Der Riesenbärenklau - Heracleum mantegazzianum ist ein Neophyt der ursprünglich im Kaukasus beheimatet ist. Seit dem 19. Jahrhundert wurde er in Parks als Zierpflanze ausgebracht und wilderte schnell aus. Er kommt mittlerweile nahezu deutschlandweit vor. Bei flächigem Bewuchs beschattet er durch seine Größe einheimische Arten und kann diese verdrängen. Massenbestände entlang der Ufer kann zu Erosionen führen.
Allgemeine Informationen bietet das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Weiterführende Informationen zum Thema bietet das Bundesamt für Naturschutz.
Zudem ist ein umfassender Praxisleitfaden Riesenbärenklau erschienen.
Der Riesenbärenklau ist besonders für Gemeinden und Parkanlagen ein Problem. Grundsätzlich soll die Sichtung des Riesenbärenklaues an die Gemeinden, der Naturschutzbehörde oder dem Forstamt zur Beseitigung gemeldet werden. Bei massenhaftem Auftreten gelten besondere Schutzvorkehrungen - hier ist es ratsam eine Fachfirma hinzuziehen.
notwendige Schutzmaßnahmen um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen (Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz):
Bekämpfungsmöglichkeiten (Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz):
Nichtkulturland sind Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dazu zählen folgende Flächen: alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen.
Stand: Mai 2020
Wirkstoff(e) |
Mittel |
Zulassungsnummer |
Aufbrauchfrist |
Anmerkungen |
---|---|---|---|---|
für Nichtkulturland muss eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 Pflanzenschutzgesetz eingeholt werden! |
||||
Triclopyr + Fluroxypyr |
RANGER bzw. Garlon
|
007003-00 bzw. -60 31.12.21
|
30.06.23 |
gegen Laubholz, Große Brennnessel, Bärenklau-Arten an nicht landwirtschaftlich genutzten Grasflächen Auflagen: NS660-1, NW642-1, WH914 |
Code | Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung |
---|---|
NS660-1 | Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
WH914 | In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. |
Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.