Riesenbärenklau

Schadbild

Der Riesenbärenklau ist eine Staude die oftmals auf Brachflächen, an Straßenrändern und entlang des Ufers von Bächen und Flüssen wächst. Sie fällt durch ihre Größe auf, der Riesenbärenklau gehört z den größten krautigen Pflanzen Europas. Die Blätter sind sehr groß und fiederschnittig unterteilt. Zwischen Juli und September blüht der Riesenbärenklau beeindruckend mit seinen großen weißen Doldenblüten und bildet dabei mehrere tausend Samen je Pflanze. Die Gesamthöhe der Pflanze kann dann bis zu 4 m aufragen. Gefährlich ist der Saft der Pflanze, kommt die Haut in Kontakt mit dem Pflanzensaft, kann es in Verbindung mit direkter Sonneneinstrahlung zu schweren Reaktionen der Haut führen: Rötungen, Bläschenbildung, Verbrennungen und nässende Wunden. Die Pollen sind für Allergiker problematisch und können zu Atemnot führen.

 

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Erreger

Der Riesenbärenklau - Heracleum mantegazzianum ist ein Neophyt der ursprünglich im Kaukasus beheimatet ist. Seit dem 19. Jahrhundert wurde er in Parks als Zierpflanze ausgebracht und wilderte schnell aus. Er kommt mittlerweile nahezu deutschlandweit vor. Bei flächigem Bewuchs beschattet er durch seine Größe einheimische Arten und kann diese verdrängen. Massenbestände entlang der Ufer kann zu Erosionen führen. 

Allgemeine Informationen bietet das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Weiterführende Informationen zum Thema bietet das Bundesamt für Naturschutz.

Zudem ist ein umfassender Praxisleitfaden Riesenbärenklau erschienen.

Bekämpfung

Der Riesenbärenklau ist besonders für Gemeinden und Parkanlagen ein Problem. Grundsätzlich soll die Sichtung des Riesenbärenklaues an die Gemeinden, der Naturschutzbehörde oder dem Forstamt zur Beseitigung gemeldet werden. Bei massenhaftem Auftreten gelten besondere Schutzvorkehrungen - hier ist es ratsam eine Fachfirma hinzuziehen.

notwendige Schutzmaßnahmen um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen (Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz):

  • Schutzkleidung ist unbedingt notwendig (lange Hosen, dicker Pullover, Schutzbrille, Gesichtsschutz und vor allem Handschuhe).
  • Pflanzen nach Möglichkeit in der Dämmerung oder bei starker Bewölkung entfernen.
  • Gesicht und Hände sollten zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.

Bekämpfungsmöglichkeiten (Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz):

  • Achtung, Verwechslungsgefahr bei Pflanzen im Anfangsstadium mit heimischen Bärenklauarten.
  • Ausgraben der Pflanzen im April oder Mai, wenn das Wachstum gerade beginnt. Wird die Wurzel in 15 cm Bodentiefe abgestochen, ist ein Neuaustrieb kaum möglich. Eine Erfolgskontrolle ist nötig.
  • Während der Blütezeit ab Juni müssen zuerst die Blütendolden abgehackt werden, bevor der Rest der Pflanze entfernt wird (Vorsicht vor Pflanzensaftspritzern). Dabei muss ein Abfallen der Samen vermieden werden, weil diese nachreifen.
  • Hängen noch Dolden an der Pflanze aus dem Vorjahr, müssen diese besonders umsichtig entfernt werden, wenn sie noch Samen enthalten. Die Fruchtdolden sollten möglichst an Ort und Stelle verbrannt werden.
  • Auf größeren zusammenhängenden Flächen eignet sich die Mahd der Pflanzen. Damit beginnt man am besten kurz vor der Blüte. Zu diesem Zeitpunkt schwächt man die Pflanze am meisten. Allerdings muss die Mahd, einmal angefangen, ca. 5-6 mal im Abstand von jeweils 10 Tagen wiederholt werden, da die Herkulesstaude bereits 14 Tage nach der Mahd, teilweise in weniger als 10 cm Höhe, wieder Blüten ausbildet. Nur diese häufige Wiederholung verspricht Erfolg.
  • Einzelne neue Keimlinge können mit der Hacke entfernt werden
  • chemische Bekämpfung für öffentlcihe Flächen siehe Unkrautbekämpfung unter Ziergehölzen
  • chemische Bekämpfung auf Nichtkulturland:

Nichtkulturland sind Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dazu zählen folgende Flächen: alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen.

Stand: Mai 2020

Wirkstoff(e)

Mittel

Zulassungsnummer
Zulassungsende

Aufbrauchfrist

Anmerkungen


für Nichtkulturland muss eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 Pflanzenschutzgesetz eingeholt werden!                                              
Triclopyr + Fluroxypyr

RANGER

bzw. Garlon

 

 

007003-00 bzw. -60

31.12.21

 

30.06.23

gegen Laubholz, Große Brennnessel, Bärenklau-Arten an nicht landwirtschaftlich genutzten Grasflächen

Auflagen: NS660-1, NW642-1, WH914

dazugehörige Auflagen und Anwendungsbestimmungen
Code Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung
NS660-1 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.

Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.