Neben vielen verschiedenen Pilzen können auch Bakterien die beschriebenen Stängel- und Stängelgrundfäulen verursachen. Häufig auftretende Fäuleerreger sind Botrytis, Sclerotinia und Rhizoctonia. Für eine genaue Bestimmung des jeweiligen Schaderregers wendet man sich am besten an die Pflanzenschutzberatungsstellen. In Hessen ist die gartenbauliche Pflanzenschutzberatung beim Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) zuständig. Die Pflanzenschutzberatungsstellen aller Bundesländer sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu finden.
Bekämpfung
Stängel- und Stängelgrundfäulen lassen sich im öffentlichen Grün an Stauden und Sommerblumen kaum bekämpfen. In Gewächshäusern kann der vorbeugende Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in einzelnen Fällen sinnvoll sein.
Nach § 17 genehmigte Pflanzenschutzmittel für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:
Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:
Stand: Februar 2020
Wirkstoff(e) |
Mittel |
Zulassungsnummer |
Aufbrauchfrist |
Anmerkungen |
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Boscalid + Pyraclostrobin |
Signum |
025483-00 |
30.06.23 |
in Zierpflanzen: Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) |
Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.