Pilzliche, bakterielle und nichtparasitäre Blattfleckenerreger

Schadbild

Die Blätter, manchmal auch Blattstiele und Stängel, zeigen Flecken oder untypische Aufhellungen. Je nach Schadursache können die Blätter auch abfallen.

 

Delphinium - Blattflecken

Paeonia - Blattflecken

Zinnia - Blattflecken

Erreger

Blattflecken und Aufhellungen können verschiedene Ursachen haben. In vielen Fällen sind Pilze oder auch Bakterien aus der Gruppe der Blattfleckenerreger der Grund. Eine genaue Bestimmung der Schadursache ist allein anhand des Schadbildes recht schwierig, da neben vielen verschiedenen Pilzen auch Bakterien oder physiologische Störungen zur Bildung von Blattflecken führen können. Bei den einzelnen Gehölzarten werden häufiger auftretende Schadursachen beschrieben.
Für eine genaue Bestimmung des jeweiligen Schaderregers wendet man sich am besten an die Pflanzenschutzberatungsstellen. In Hessen ist die gartenbauliche Pflanzenschutzberatung beim Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) zuständig. Die Pflanzenschutzberatungsstellen aller Bundesländer sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu finden.

Bekämpfung

Zur Bekämpfung bakterieller Blattfleckenerreger stehen keine geeigneten Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Zur vorbeugenden Bekämpfung von pilzlichen Blattfleckenerregern können Fungizide eingesetzt werden.

 

Nach § 17 genehmigte Pflanzenschutzmittel für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:

 

 

Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:

Stand: Februar 2020

Wirkstoff(e)

Mittel

Zulassungsnummer
Zulassungsende

Aufbrauchfrist

Anmerkungen

Azoxystrobin

u.a. Ortiva bzw. COMPO Ortiva Rosen Pilz-frei

Rosen- und Zierpflanzen Pilzfrei Saprol

Serraboss

024560-00 bzw. -67 bzw. - 75 bzw. -81

31.12.20

30.06.22

in Zierpflanzen:

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens

Auflagen: SF251, SF252 (Erläuterungen siehe untere Tabelle)

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Öffentlich zugängliche Gewächshäuser

Difenoconazol Duaxo Universal Pilzspritzmittel

006300-00

31.12.21

30.06.23

in Zierpflanzen:

Freiland, Flächen für die Allgemeinheit: Öffentliche Parks, Gärten (ohne Spiel und Liegewiesen), Grünanlagen in öffentlichen Gebäuden, Sportplätze, Funktionsflächen auf Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens

Auflagen: VA267 (Erläuterungen siehe untere Tabelle)

Freiland, Flächen für die Allgemeinheit: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)

Auflagen: VA267 (Erläuterungen siehe untere Tabelle)

Difenoconazol

SCORE

MAVITA 250 EC

024353-00 bzw. 61

31.12.20

30.06.23

in Zierpflanzen:

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Botanische Gärten, Arboreten, Rosarien

nur Buchsbaumformschnitte:

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)

 

dazugehörige Auflagen und Anwendungsbestimmungen
Code Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung
SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
VA267 Die Anwendung auf den Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird beschränkt auf die maximale Flächenleistung von 500 m²/d.

Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.