Schnecken

Schadbild

Nacktschnecken verursachen an Gemüse, Zierpflanzen und Erdbeeren Fraßschäden. Oft sieht man an geschädigten Pflanzen auch noch die eingetrockneten Schleimspuren.

 

Brugmansia - Schneckenfraß

Kleine Gartenwegschnecke

Kleine Gartenwegschnecke

Spanische Wegschnecke

Schneckeneier

Schädling

Es gibt eine ganze Reihe von Nacktschnecken. Im Garten kommen hauptsächlich vier Arten aus der Familie der Wegschnecken - Arionidae vor: , die gemeine Gartenwegschnecke - Arion distinctus, die Spanische Wegschnecke - Arion vulgaris, die kleine Wegschnecke und die kleine Garten-Wegschnecke - Arion hortensis

Die gemeine Gartenwegschnecke ist etwa 3 -5 cm lang, gelb bis braungrau gestreift mit hellgelber Sohle. Gartenwegschnecken fressen sowohl ober- als auch unterirdisch.
Die Spanische Wegschnecke ist wesentlich größer und kann eine Länge von 7 bis 14 cm erreichen. Ihre Farbe variiert von rötlich über alle Braun- und Grautöne bis fast schwarz. Schnecken legen ihre Eier im Erdboden aber auch unter Steinen oder Brettern ab, die auf der Erde liegen. Sie kann erhebliche Schäden in den Kulturpflanzen verursachen, junge Pflanzen werden kahl gefressen und es kommt zu Ausfällen.  

Die kleine Wegschnecke ist etwa 2 - 2,5 cm lang, ihre Farbe variiert zwischen dunkel- bis hellbraun, manchmal graugelb bis weißlich. Sie frisst in der Regel Pilze aber auch frische Pflanzen.

Die Garten-Wegschnecke ist nur bis maximal 5 cm lang, aber eher kleiner, dunkel bis fast schwarz gefärbt und hat eine hellbraune Fußsohle mit orangefarbenem Rand. Der Körperschleim ist gelblich.

Schnecken benötigen Feuchtigkeit, deshalb sind sie vor allem nachts aktiv. In feuchten Jahren richten Schnecken stärkere Schäden an, als in sehr trockenen Sommern.

In den letzten Jahren treten in Gärten vermehrt Schnirkelschnecken auf. Bisher verursachen diese Gehäuseschneckenarten jedoch keine größeren Schäden.

Bekämpfung

Nach § 17 genehmigte Pflanzenschutzmittel für den Einsatz auf Flächen, die für öffentliche Flächen bestimmt sind:

 

 

Eine Auswahl an Pflanzenschutzmitteln die nach § 17 genehmigt sind finden sie hier:

Stand: Februar 2020

Wirkstoff(e)

Mittel

Zulassungsnummer
Zulassungsende

Aufbrauchfrist

Anmerkungen

Eisen-III-phosphat

Sluxx HP

 

 

027517-00

31.12.31

30.06.33

in Zierpflanzen gegen Nacktschnecken:

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und öffentliche Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Straßenbegleitgrün, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, öffentlich zugängliche Wege und Plätze

Auflagen: SF252, SF258 (Erläuterungen siehe untere Tabelle)

zusätzliche Genehmigungspflicht gemäß § 12(2) PflSchG !

Metaldehyd

diverse Anbieter

u.a. Delicia Schnecken-Linsen

COMPO Schnecken-frei LimaDisque

Schneckenkorn Spiess Urania G2

Mollustop 

005323-00 bzw. -63 bzw. -68 bzw. -65

31.10.20

30.06.21

in Zierpflanzen:

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)

Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentlich zugängliche Gewächshäuser

 

Metaldehyd

Glanzit Schneckenkorn

 

033274-00

31.12.20

30.06.22

in Zierpflanzen:

Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)

Gewächshaus, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentlich zugängliche Gewächshäuser

dazugehörige Auflagen und Anwendungsbestimmungen
Code Erläuterung der Auflage bzw. Anwendungsbestimmung
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF258 Es ist sicherzustellen, dass sich am Anwendungstag keine unbeteiligten Personen auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.

Wer sich über alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel informieren möchte, kann die Recherchemöglichkeiten der Pflanzenschutzmitteldatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nutzen.