Registrierungs-/Aktualisierungsantrag 

ISPM Nr. 15-Markierung

ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures No. 15) ist ein Standard, der die Behandlung und Kennzeichnung von Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr regelt, um die Ausbreitung von Schädlingen zu verhindern.

Für Unternehmen mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Aufbringen von Markierungen nach ISPM 15, besteht eine Registrierungspflicht.

Änderungen der Kontaktdaten (z. B. Name, Anschrift, Ansprechperson, Telefon, E-Mail) des Unternehmens und seiner Betriebsstätten sind spätestens 30 Tage nach deren Änderung der zuständigen Behörde mitzuteilen. Änderungen bei den ausgeübten Tätigkeiten, bei der Lage der genutzten Flächen, bei Waren, die von der Tätigkeit des Unternehmens betroffen sind, müssen jährlich zum 30. April in Bezug auf das Vorjahr unter Nutzung dieses Formulars der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Auf dieser Grundlage aktualisiert die zuständige Behörde die Angaben im amtlichen Register.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einer Registrierung bis zu 14 Tage dauern kann.

Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn dieser vollständig ausgefüllt wurde und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.