Hinweise zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade
Stand: 12.05.2026
Die Schilf-Glasflügelzikade (Pentastiridius leporinus) schädigt durch die von ihr übertragenen bakteriellen Erreger Candidatus Arsenophonus phytopathogenicus (Gamma-Proteobakterium) und Candidatus Phytoplasma solani (Stolbur-Phytoplasma) Zuckerrüben in erheblichem Maße bis hin zur Unwirtschaftlichkeit des Anbaus.
Pflanzenbauliche Maßnahmen zur Regulierung der Schilf-Glasflügelzikade
Der Schädling muss durch ein integratives Zusammenspiel unterschiedlicher Bekämpfungsmethoden auf geringem Niveau gehalten werden, da eine Tilgung nicht möglich ist.
An erster Stelle stehen pflanzenbauliche Maßnahmen:
- die Vermeidung des Anbaus von Wintergetreide nach Zuckerrüben, um die Mortalität der Nymphen im Boden durch Entzug der Nahrungsgrundlage zu erhöhen.
- der Anbau von ausschließlich SBR-toleranten Zuckerrübensorten
- gute Nährstoffversorgung und Gesunderhaltung der Bestände
- eine bevorzugt frühe Aussaat und Ernte,
- weitere Hinweise
Chemische Maßnahmen zur Regulierung der Schilf-Glasflügelzikade
Zur chemischen Bekämpfung der Zikaden wurden bundesweit für eine begrenzte Fläche Notfallzulassungen für Insektizide erteilt. Bereits im vergangenen Jahr wurden Notfallzulassungen erteilt. Versuchsergebnisse zeigen, dass Insektizideinsätze gegen adulte Zikaden ein Baustein im Gesamtkonzept der Bekämpfungsmöglichkeiten (s.o.) sind.
Eine Priorisierung der Bekämpfungsmaßnahmen in Abhängigkeit der regionalen Betroffenheit ist notwendig.
Vor diesem Hintergrund wurden die Anbaugebiete, in Abstimmung zwischen den Pflanzenschutzdiensten der Länder, in drei Befallsregionen eingeteilt:
Hot-Spot-Regionen, Übergangsregionen und Grenzregionen mit Empfehlungen und Auflagentabelle
Die Terminierung des Einsatzes dieser Insektizide richtet sich nach Temperatursumme, Monitoringdaten (Fangzahlen auf Klebefallen, landesweit aufgehängt wurden) sowie Bestandskontrollen der amtlichen Schaderregerüberwachung.
Aktuell ist der Bekämpfungstermin noch nicht erreicht!
Erst nach amtlichem Bekämpfungsaufruf durch den Warndienst des hessischen Pflanzenschutzdienstes darf die Behandlung gestartet werden!
Strategie Hotspotregion, Aufwandmenge l/ha oder kg/ha
Nach amtlichem Warndienstaufruf:
1. Behandlung: Acetamipridprodukt (z.B. 0,25 Leptostar (BBCH 12-39)) + Pyrethroid (z.B. 0,075 Decis forte (BBCH 12-39)).
2. Behandlung (10-12 Tage später): 0,25 Sivanto Prime (BBCH 12-49) + 0,075 Karate Zeon (ab BBCH 19)
3. Behandlung (10-12 Tage später): Acetamipridprodukt (z.B. 0,25 Mospilan SG (BBCH: 19-49; 0,25 Danjiri (BBCH 19-49); 0,25 Carnadine (BBCH 19-39))
Hinweis für drainierte Standorte in der Hotspotregion
Aufgrund der Drainageauflage für bestimmte Präparate gilt hier (vorwiegend im Raum Groß-Umstadt) die folgende Strategie:
1. Behandlung: Z.B. 0,25 Mospilan (BBCH 12-49)) + 0,2 Mavrik Vita (BBCH 12-39)
2. Behandlung (10-12 Tage später): 0,25 Sivanto Prime (BBCH 12-49) + 0,075 Karate Zeon (ab BBCH 39)
3. Behandlung (10-12 Tage später): Z.B. 0,25 Danjiri (BBCH 19-49)
Strategie Übergangsregion, Aufwandmengen l/ha oder kg/ha
Nach amtlichem Warndienstaufruf:
1. Behandlung: Acetamipridprodukt (z.B. 0,25 Leptostar (BBCH 12-39)) + Pyrethroid (z.B. 0,075 Decis forte (BBCH 12-39)). Auswahl: Siehe Tabelle.
2. Behandlung (10-14 Tage später): 0,25 Sivanto Prime (BBCH 12-49) + 0,075 Karate Zeon (ab BBCH 19)
Hinweis für drainierte Standorte in der Übergangsregion, Aufwandmengen l/ha oder kg/ha
Aufgrund der Drainageauflage für bestimmte Präparate gilt hier die folgende Strategie:
1. Behandlung: Z.B. 0,25 Mospilan oder Danjiri (BBCH 12-49)) + 0,2 Mavrik Vita (BBCH 12-39)
2. Behandlung (10-12 Tage später): 0,25 Sivanto Prime (BBCH 12-49) + 0,075 Karate Zeon (ab BBCH 39)
Auflagen auf Mittelebene sind zu beachten!
Hinweis zur den Strategien: Da Verträglichkeitsprobleme mit weiteren Mischungskomponenten nicht abgeschätzt werden können wird empfohlen, keine weiteren Mischpartner zuzugeben.
Hinweise zur Anwendung und zur Bienengefährdung:
Alle Mischungen haben die B1-Einstufung und gelten als bienengefährlich. Sie dürfen nicht auf blühende Pflanzen (dazu zählen auch Unkräuter) ausgebracht werden.
Ein Hinweis an Imker der Region vor geplanten Behandlungen hilft, Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.
Behandeln sie generell abends nach Beendigung des Bienenfluges bis 23 Uhr. Dadurch wird das Abrocknen bis zum Start des Bienenfluges am nächsten Tag gewährleistet. Bei blühenden Pflanzen auf der Fläche ist jedoch auch eine Behandlung abends nicht erlaubt!
Die Inhalte der Notfallzulassungen incl. der Notfallzulassungen für den ökologischen Anbau finden Sie auf der Seite des BVL.
Grenzregion
In Grenzregionen werden bislang nur geringe Fangzahlen adulter Schilf-Glasflügelzikaden (SGFZ) festgestellt. Der Anteil befallener Pflanzen mit den Erregern liegt unter 10 %, und ein relevanter Nymphenbesatz konnte kaum oder gar nicht beobachtet werden. Ertragsverluste oder Einbußen der Zuckergehalte sind bisher nicht von Bedeutung. Allerdings sind Erreger in symptomatischen Pflanzen nachweisbar.
In diesen Regionen ist der Vorrang pflanzenbaulichen Maßnahmen klar festgelegt. Der Insektizideinsatz wird in reinen Zuckerrüben- und Kartoffelkulturen nicht durch den Warndienst empfohlen. Vorrangiges Ziel ist es, durch Fruchtfolgeanpassungen, die Entwicklung und Ausbreitung der SGFZ zu unterbrechen und den Aufbau neuer Populationen nachhaltig zu verhindern.