Warndienstaufruf zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade im Hot-Spot-Gebiet

Stand: 03.06.2025

Die Schilf-Glasflügelzikade (Pentastiridius leporinus) schädigt durch die von ihr übertragenen bakteriellen Erreger Candidatus Arsenophonus phytopathogenicus (Gamma-Proteobakterium) und Candidatus Phytoplasma solani (Stolbur-Phytoplasma) Zuckerrüben in erheblichem Maße bis hin zur Unwirtschaftlichkeit des Anbaus.

Pflanzenbauliche Maßnahmen zur Regulierung der Schilf-Glasflügelzikade
Der Schädling muss durch ein integratives Zusammenspiel unterschiedlicher Bekämpfungsmethoden auf geringem Niveau gehalten werden, da eine Tilgung nicht möglich ist. 
An erster Stelle stehen pflanzenbauliche Maßnahmen:
- die Vermeidung des Anbaus von Wintergetreide nach Zuckerrüben, um die Mortalität der Nymphen im Boden durch Entzug der Nahrungsgrundlage zu erhöhen.
- der Anbau von ausschließlich SBR-toleranten Zuckerrübensorten 
- gute Nährstoffversorgung und Gesunderhaltung der Bestände
- eine bevorzugt frühe Aussaat und Ernte,
- eine konsequente Bodenbearbeitung nach der Ernte der Rüben.

Chemische Maßnahmen zur Regulierung der Schilf-Glasflügelzikade
Zur chemischen Bekämpfung der Zikaden wurden bundesweit für eine begrenzte Fläche Notfallzulassungen für Insektizide erteilt.
Eine Priorisierung der Bekämpfungsmaßnahmen in Abhängigkeit der regionalen Betroffenheit ist daher notwendig.
Vor diesem Hintergrund wurden die Anbaugebiete, in Abstimmung zwischen den Pflanzenschutzdiensten der Länder, bundesweit in drei Befallsregionen eingeteilt: 

Hot-Spot-Regionen, Übergangsregionen und Grenzregionen.

Die Terminierung des Einsatzes dieser Insektizide richtet sich nach Temperatursumme, Monitoringdaten (Fangzahlen auf Klebefallen, landesweit aufgehängt wurden) sowie Bestandskontrollen der amtlichen Schaderregerüberwachung.

In der hessischen Hot-Spot-Region (Karte siehe Link oben) zeigen die Fang- und Witterungsdaten nun an, dass der Bekämpfungszeitpunkt erreicht ist.

Ab sofort darf mit der Bekämpfung in der Hot-Spot-Region begonnen werden!
Ein Aufruf für die Übergangsregion erfolgt, sobald auch hier die Zahlen und Witterungsparameter erreicht sind- das ist aktuell noch nicht der Fall!!
 

Strategie Hotspotregion, Aufwandmenge l/ha oder kg/ha
Nach amtlichem Warndienstaufruf:
1. Behandlung: 0,25 Sivanto Prime (bis BBCH 19) + 0,075 Decis forte
Sofern zu diesem Zeitpunkt ebenfalls eine Blattlausbekämpfung gegen Virusvektoren notwendig ist, Teppeki (140 g/ha) zumischen.

2. Behandlung (10-12 Tage später): 0,25 Mospilan SG oder Carnadine* + 0,15 Kaiso Sorbie

3. Behandlung (10-12 Tage später): 0,25 Danjiri 

*Hinweis zu Carnadine: Zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung auf Flächen, auf denen in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Acetamiprid enthalten.

Hinweis für drainierte Standorte
Diese Behandlungsstrategie gilt nicht für Flächen mit Drainage!
In der Hotspot Region trifft dies insbesondere auf den Raum Groß-Umstadt zu.
Aufgrund der Drainageauflage für die Präparate: Sivanto Prime, Carnadine, Decis forte und Kaiso Sorbie ist in den Hotspot Regionen dann die Strategie wie in der Übergangsregion (siehe unten) anzuwenden.
Mehr als zwei Behandlungen sind auf drainierten Flächen nicht möglich!

Strategie Übergangsregion, Aufwandmengen l/ha oder kg/ha (Hier ist die Bekämpfung noch nicht freigegeben)
1. Behandlung: 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon


2. Behandlung (10-14 Tage später): 0,25 Mospilan SG + 0,075 Karate Zeon

Auflagen auf Mittelebene sind zu beachten!

Hinweis zur den Strategien: Da Verträglichkeitsprobleme mit weiteren Mischungskomponenten nicht abgeschätzt werden können wird empfohlen, keine weiteren Mischpartner zuzugeben.

Hinweise zur Anwendung und zur Bienengefährdung: 
Alle Mischungen haben die B1-Einstufung und gelten als bienengefährlich. Sie dürfen nicht auf blühende Pflanzen (dazu zählen auch Unkräuter) ausgebracht werden.
Ein Hinweis an Imker der Region vor geplanten Behandlungen hilft, Konflikte im Vorfeld zu vermeiden. 
Behandeln sie generell abends nach Beendigung des Bienenfluges bis 23 Uhr. Dadurch wird das Abrocknen bis zum Start des Bienenfluges am nächsten Tag gewährleistet. Bei blühenden Pflanzen auf der Fläche ist jedoch auch eine Behandlung abends nicht erlaubt! 

Die Inhalte der Notfallzulassungen finden Sie auf der Seite des BVL.

Grenzregion
In Grenzregionen werden bislang nur geringe Fangzahlen adulter Schilf-Glasflügelzikaden (SGFZ) festgestellt. Der Anteil befallener Pflanzen mit den Erregern liegt unter 10 %, und ein relevanter Nymphenbesatz konnte kaum oder gar nicht beobachtet werden. Ertragsverluste oder Einbußen der Zuckergehalte sind bisher nicht von Bedeutung. Allerdings sind Erreger in symptomatischen Pflanzen nachweisbar.
In diesen Regionen ist der Vorrang pflanzenbaulichen Maßnahmen klar festgelegt. Der Insektizideinsatz wird in reinen Zuckerrüben- und Kartoffelkulturen nicht durch den Warndienst empfohlen. Vorrangiges Ziel ist es, durch Fruchtfolgeanpassungen, die Entwicklung und Ausbreitung der SGFZ zu unterbrechen und den Aufbau neuer Populationen nachhaltig zu verhindern.

Weitere Informationen zu Schädlingen und deren Bekämpfung in Zuckerrüben