Wintertriticale Wachstumsregler

Stand: 19.01.2024

Zur Absicherung der Standfestigkeit bei normal wasserversorgten Böden und bei mittlerer Lageranfäligkeit der Sorte sollte nach einer Vorlage von CCC in 31/32 (nicht bei Trockenheit) ab BBCH 32 eine weitere Anwendung eines Wachstumsreglers erfolgen. Die Spätbehandlung eines Etephon-haltigen Mittels muss dann von der aktuellen Lagergefahr und der Witterung abhängig gemacht werden. Besonders in Tankmischung mit Fungiziden muss bei hohen Temperaturen zum Ende der Schossphase (BBCH 39 bis 49) die Wachstumsregleraufwandmenge reduziert werden oder sogar unterbleiben

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