Stand: 29.08.2019
In 2019 hat der Befall mit Flugbrand und Hartbrand zugenommen. Grund: Keine Beizung oder Beize ohne Flugbrandwirkung oder Elektronenbeizung, die keine Flugbrandwirkung aufweist.
Die Verwendung ungebeizten Saatgutes kann an Gerste zu Befall mit Streifenkrankheit, Flugbrand und Schneeschimmel führen. Aber auch Typhula und samenübertragbare Netzflecken treten auf. An Weizen stehen Weizensteinbrand, Flugbrand und Schneeschimmel im Vordergrund, während bei Roggen und Triticale hauptsächlich Schneeschimmel relevant ist. Durch jahrelange konsequente Beizung besteht zumeist kaum Druck mit genannten Krankheitserregern. Die Beizwirkung richtet sich gegen die genannten samenübertragbaren Krankheiten. Es kann aber auch vereinzelt über Bodeninfektionen mit z.B. Zwergsteinbrand an Weizen und Dinkel oder auch Steinbrand kommen.
Auf Standorten mit erhöhtem Risiko für Schwarzbeinigkeit (Getreidevorfrucht und Frühsaat) kann gegen diese Wurzelerkrankung vorbeugend gebeizt werden. Die derzeit einzig dagegen einsetzbare Beize Latitude muss aber mit einer weiteren Beize gemischt werden um die Steinbrandbekämpfung sicherzustellen.
Beizungen sollten möglichst nur in geprüften Beizanlagen vorgenommen werden, um ein optimales Beizbild bei geringsmöglichem Abrieb zu gewährleisten.
Insektizide Beizen gegen virusübertragende Läuse, welche das Gelbverzwergungsvirus (BYDV) übertragen oder Zikaden, welche das Weizenverzwergungsvirus (WDV) übertragen, sind derzeit nicht zugelassen:
Die Einfuhr und Aussaat von neonicotinoid-gebeiztem Saatgut ist verboten
Damit sind nur gezielte Spritzungen mit Insektiziden bei begrenztem Erfolg möglich. Zur Abwehr von Krähenfraß sind ebenfalls keine Beizen mehr zugelassen. Gegen Brachfliege konnte früher die Contor Plus Beize eingesetzt werden. Diese ist jedoch nicht mehr zugelassen- die Aufbrauchfrist ist abgelaufen. Brachfliegen treten nur sporadisch auf. Gut rückverfestigtes Saatbett kann den Schaden durch die Larven der Brachfliege reduzieren.
Zur Verringerung der Umweltbelastung durch eventuell auftretende Beizstäube sollte die Behandlung in profesionellen Beizstellen erfolgen. Es ist auf gut gereinigtes Saatgut zu achten. Zusatzstoffe zur Haftverbesserung wie Inteco, Formel M, Maximal Flow verbessern die Verteilung des Fungizids und erhöhen die Haftung ab Saatkorn.
In der Erprobung sind Zusatzbeizen mit Spurennährstoffen.
Elektronische Beizen gegen saatgutübertragbare Krankheiten sind in der Erprobung oder werden schon vertrieben. Die Wirkung scheint vielversprechend und die Kosten sind nicht höher als mit chemischen Beizen. Es werden keine Rückstände produziert und ein schnellerer Feldaufgang soll erzielt werden.
Übersicht ausgewählter Beizen, Angaben in ml/dt Saatgut
Beize |
Wirkstoffgehalt |
Weizen | Gerste | Winterroggen Wintertriticale |
|||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Stein- |
Flug- brand |
Schnee- schimmel u. Fusariosen |
Streifen- krankheit |
Flug- brand |
Schnee- schimmel |
Netz- flecken |
Rhyncho- sporium |
Typhula | Mehltau | Schnee- schimmel |
Stängel- brand |
||
Arena C + (Formel M, Haftmittelzusatz) |
25 Fludioxonil 5 Tebuconazol |
200 + (80) |
200 + (80) |
200 + (80) |
150 + (80) | 150 + (80) | |||||||
Baytan 3 ( mit Inteco 30 ml/dt als Haftmittelzusatz)
|
5 Fluopyram 25 Prothioconazol 187,5 Triadimenol |
200 | 200 incl. Gerstenhartbrand |
200 | 200 | 200 | 200 | ||||||
Celest (mit integriertem Formel M, Haftmittelzusatz) |
25 Fludioxonil | 200 | 200 |
150 |
150 | ||||||||
in Triticale 200 | |||||||||||||
EfA ( mit Inteco 30 ml/dt als Haftmittelzusatz) |
37,5 Fluoxastrobin 25 Prothioconazol 3,75 Tebuconazol 10 Triazoxid |
160 | 160 | 160 | 160 | 160 | 160 | 120 | 120 | ||||
incl. Septoria nodorum | incl. Steinbrand | auch Fusarium culmorium | |||||||||||
Landor CT (mit integriertem Haftmittelzusatz) |
20 Difenoconazol 25 Fludioxonil 5 Tebuconazol |
200, auch Zwerg- steinbrand |
200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 150 | 150 | ||||
Orius Universal | 15 Tebuconazol 60 Prochloraz |
200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | ||||
auch Fusarium culmorum | |||||||||||||
Rubin TT | 42 Pyrimethanil 42 Prochloraz 25 Triticonazol |
200 | 200 | 200 | 250 | 250 | 150 | 150 | |||||
Rubin Plus * | 33,3 Triticonazol 33,3 Fluxapyroxad 33,3 Fludioxinil |
150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | |||||
Toledo ( mit Inteco 30 ml/dt als Haftmittelzusatz) |
37,5 Fluoxastrobin 37,5 Prothioconazol |
160 | 160 | 120 | 120 | ||||||||
Vibrance Trio ** | 25 Sedaxane 15 Fludioxinil 10 Tebuconazol |
200 + Rhizoctonia + Septoria nod. |
200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | |||
Zardex G | 20 Imazalil 5 Cyproconazol |
300 | 300 | ||||||||||
Latitude XL*** (muss zusätzlich zur Standard- beize angebeizt werden) |
125 Silthiofam | nur gegen Schwarzbeinigkeit wirksam; 200 |
nur gegen Schwarzbeinigkeit wirksam; 200 | nur in Triticale; nur Schwarzbeinigkeit; 200 |
Beizen mit biologioschen Wirkstoffen, hauptsächlich zur Befallsminderung:
Beize |
Wirkstoffgehalt |
Weizen | Gerste | Roggen | Triticale | Dinkel |
---|---|---|---|---|---|---|
Cerall | Pseudomonas chloroaphis Stamm MA 342 200 g/l; 4E+12 cfu/l |
Steinbrand, Fusarium, Septoria nodorum 1 l/dt |
Fusariumarten 1 l/dt |
Fusarium 1 l/dt | ||
Cedomon | Pseudomonas chloroaphis Stamm MA 342 |
Fusariumarten, Netzflecken, Streifenkrankheit 0,75 l/dt |
Steinbrand 0,75 l/dt |
* Neue Auflagen:
NH677 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
NH678 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
NH679 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
NH681 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s."
NH682 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen."
NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF6142-1 Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF6161-1 Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF618-1 Beim Reinigen der Beizgeräte sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST1271 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgerätes.
** Neue Auflagen:
NH677 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
NH679 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
NH680 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."
NH684 Auf Packungen mit behandeltem Saatgut ist die im Rahmen der Zulassung festgelegte maximal zulässige Aussaatstärke pro Hektar anzugeben. Bei einer Kombination mehrerer Saatgutbehandlungsmittel ist die niedrigste zulässige Aussaatstärke maßgeblich.
NT699-2 Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungsein-richtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts <http://www.jki.bund.de>).
Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind vom 01.01.2020 an zu erfüllen.
NT715-1 Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass die Wirkstoffmenge im Staub (Summe der enthaltenen Wirkstoffe), die vom behandelten Saatgut pro Hektar abgerieben werden kann (Heubach a.s.-Wert in g Summe der Wirkstoffe im abgeriebenen Staub/ha), den Referenz-Wert von 0,2 g pro 180 kg Saatgut und Hektar nicht überschreitet.
Der Nachweis ist mit Hilfe der Heubach-Methode und entsprechender Analytik zur erbringen. Der Heubach a.s.-Wert entspricht den Referenzwerten für die Qualität von Getreide in professionellen Beizstellen mit Qualitätssicherungssystemen. Eine Dokumentation der gemessenen Heubach a.s.-Werte ist im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens vorzuhalten.
Änderungen in der Art und Menge der eingesetzten Zusatzstoffe oder beim Einsatz neuer Beizgerätetechnik erfordern einen neuen Nachweis.
Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind vom 01.01.2020 an zu erfüllen.
NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF6142-1 Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF6161-1 Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF6181-1 Beim Reinigen der Beizanlage sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Gummischürze zu tragen.
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS500 Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS6201 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
*** Neue Auflagen:
NH677 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
NH680 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."
NH681 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s."
NH682 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen."
NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF6142-1 Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF6161-1 Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF618 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.