Widerrufene und abgelaufene Zulassungen

Stand 06.12.2024

Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln werden vom BVL wiederrufen, wenn der Inhaber der Zulassung dies beantragt oder die Zulassungsvoraussetzungen nicht länger erfüllt sind.

Tabelle mit Mittelen mit widerrufener oder abgelaufener Zulassung, deren Einsatz verboten ist (nicht vollständig).